Zusammenfassung
Die Zwangsvollstreckung bezweckt die Befriedigung des Gläubigers, der Arrest und — grundsätzlich — die einstweilige Verfügung bezwecken die Sicherung des Gläubigers durch Sicherung künftiger Zwangsvollstreckung. Der Anspruch auf Arrest oder einstweilige Verfügung ist eine besondere Erscheinungsform des Rechtsschutzanspruches (vgl. oben § 1 Nr. 1 bα a. E.) und zu unterscheiden von einem privatrechtlichen Anspruch auf Sicherheitsleistung, wie ihn z. B. §§ 648, 843, 1051, 1067, 1391, 1525, 1550, 1580, 2128 BGB., Artt. 26, 29 WO. gewähren (nur ein solcher schließt die Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO. aus). Neben der die Sicherung künftiger Vollstreckung bezweckenden einstweiligen Verfügung (§ 935) stehen als weitere besondere Arten oder Formen des Rechtsschutzes:
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a)
Die einstweilige Verfügung zwecks Friedensbewahrung durch Regelung des einstweiligen Zustandes in bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis (§ 940), eine dem Besitzschutz der §§ 861/2 BGB. ähnliche Rechtsschutzgewährung (besondere Anwendungsfälle: §§ 627, 672 S. 3, oben § 73 Nr. 3h, § 75 Nr. 1b a. E.).
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b)
Die an die §§ 627, 940 und an § 1716 BGB. anknüpfende einstweilige Verfügung zwecks Befriedigung notwendiger Lebensbedürfnisse durch provisorische Verurteilung zu periodisch wiederkehrenden Leistungen (insbesondere Unterhalt, Ersatzrente, Gehalt), aber auch zu einmaligen Leistungen (z. B. Arzt-, Prozeß-, Umzugskosten); vgl. oben § 73 Nr. 3h, § 75 Nr. 1 b a. E., aber auch § 77a Nr. 10 (§ 4 VI MieterschutzG.). Es handelt sich hier um eine besondere summarische Verfahrensart (oben Buch VIII, I).
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Literatur
Geschichtlich: Wach, Der italienische Arrestprozess, 1868;
G. Kisch, Der deutsche Arrest, 1914.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Goldschmidt, J. (1929). Arrest und einstweilige Verfügung. In: Zivilprozessrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 17. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29458-1_10
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