Zusammenfassung
Bei jeder Besprechung neurotischer Zustände erlebt man es, daß fast jeder Neurologe seine besondere Namengebung für neurotische Störungen besitzt und nur seine Begriffassung gelten lassen will. Insbesondere wird der Begriff Neurasthenie und Psychoneurose von jedem wieder in besonderem Sinne gebraucht, und sofort erklärt ein zweiter Neurologe dem ersten, sein eben skizzierter Fall sei gar keine Neurasthenie, sondern eine Angstneurose, und ein dritter Neurologe und ein vierter lehnen beide Diagnosen ab und sind wieder für andere Auffassungen.
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Literatur
Naegeli, Unfalls- u. Begehrungsneurosen. Neue deutsche Chirurgie, Bd. 22. Enke, Stuttgart 1917.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Naegeli, O. (1927). Die Einteilung der Psychoneurosen nach den Grundsätzen der Konstitutionslehre. In: Allgemeine Konstitutionslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29401-7_12
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Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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