Zusammenfassung
Einleitung. Trotz aller Bemühungen, für das Glaukom die friedliche Behandlung durchzusetzen, steht auch heute noch die wundärztliche Behandlung an erster Stelle. Der Unterschied gegenüber früheren Jahren besteht nur darin, daß wir heute mit der Diagnose Glaukom nicht schon die unbedingte Anzeige zu einem sofortigen Eingriff für gegeben erachten. Ein Eingriff wird nur vorgenommen, wenn sich die medikamentöse Behandlung der Krankheit als erfolglos erweist oder wenn, wie bei akuten Anfällen, die Notwendigkeit sofortiger Beseitigung des das Sehvermögen auf das Schwerste gefährdenden Zustandes dringend geboten ist. In allen anderen Fällen geht zuerst eine eingehende Beobachtung des Kranken der Entscheidung, ob ein Eingriff gemacht werden soll, voraus. Wiederholte Aufnahmen des Sehvermögens und des Gesichtsfeldes, insbesondere seiner Einzelheiten nach dem Verfahren von Bjerrum, also Beobachtung des blinden Fleckes und seiner Veränderungen, der peripheren Gesichtsfeldstörungen usw., Anlegung der Druckkurve, Beobachtung des Einflusses der verschiedenen Medikamente auf den intraokularen Druck und den Verlauf der Kurve, Durchführung der verschiedenen Verfahren zur Prüfung der Beeinflußbarkeit der Druckwerte (Dunkelversuch, künstliche Erweiterung der Pupille u. a.) werden in allen Fällen zuerst durchgeführt, wo nicht ein dringendes Eingreifen erforderlich ist. Auch auf die Behandlung des Allgemeinzustandes wird Sorgfalt verwendet, ohne daß man aus den verschiedenen Maßregeln (Aderlaß u. dgl.) einen entscheidenden Einfluß auf die Augenkrankheit erwarten darf.
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Meller, J. (1931). Die Eingriffe gegen Drucksteigerung. In: Augenärztliche Eingriffe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29346-1_12
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