Zusammenfassung
Die Maschinenteile werden nach dem aus Abb. 4 ersichtlichen Verfahren abgebildet1. Die Bildebenen oder Projektionsebenen werden dann nach Abb. 5 in
eine Ebene ausgebreitet. Meist kommt man mit Vorderansicht, Seitenansicht von links und Draufsicht aus. In manchen Fällen genügt eine Ansicht. Die Ansichten sind genau nach Abb. 5 anzuordnen. Es muß also der Grundriß unter der Vorderansicht gezeichnet werden, die Seitenansicht von links rechts (!) von der Vorderansicht, die Druntersicht über ihr! Ist für eine Figur an der vorgeschriebenen Stelle kein Platz oder wird eine Ansicht nachträglich hinzugefügt, so muß durch Aufschrift oder Pfeil die Sehrichtung angegeben werden (Abb. 8). Ich erinnere mich aus meiner eigenen Praxis eines Falles, daß ich bei einem Gußstück, das unten und oben einige Aussparungen hatte, die Draufsicht aus Platzmangel über die Vorderansicht gezeichnet habe, ohne auf diesen Umstand besonders hinzuweisen. Das Gußstück wurde dadurch Ausschuß.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Volk, C. (1936). Anordnung der Ansichten und Schnitte. In: Das Maschinenzeichnen des Konstrukteurs. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29211-2_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-29211-2_4
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