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Tätigkeit der Fürsorgestellen in den Berichtsjahren 1919 und 1920

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Die Auskunfts- und Fürsorgestelle für Lungenkranke
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Zusammenfassung

Wie ich bis jetzt zeigen konnte, kommt also den Auskunfts- und Fürsorgestellen eine große Bedeutung im Kampfe gegen die Tuberkulose zu, und sie wird noch viel bedeutungsvoller, wenn die Fürsorgestellen nun so, wie sie jetzt sind, entsprechend dem Reichstuberkulosegesetz, zum Mittelpunkte der Tuberkulosebekämpfung im ganzen Deutschen Reiche werden sollen. Sie sind, wie ich im vorhergehenden dartun konnte, nicht etwa gleichartige einheitliche Gebilde, sondern jede weicht in der Einrichtung und im Betriebe je nach der Art ihrer Entwicklung und den örtlichen Verhältnissen von der anderen ab. Können nun diese verschiedenen Einrichtungen der ihnen zugedachten Aufgabe jetzt schon gerecht werden oder nicht? Dazu ist aber einmal erforderlich, daß sie schon in genügender Zahl vorhanden und das Netz möglichst dicht über ganz Deutschland ausgebreitet ist. Die Zahl der Fürsorgestellen ist schon sehr groß und überstieg 1920 bereits inkl Hilfsfürsorgestellen 3000. Das würde also eine Fürsorge- oder Hilfsfürsorgestelle auf ca. 20 000 Einwohner bedeuten, was durchaus ausreichend wäre. Da die einzelnen Fürsorgestellen jedoch nach ihrer Größe und ihrem Wirkungskreise sehr verschieden sind, so läßt sich leider bisher doch noch nicht mit Sicherheit feststellen, ob für jeden Tuberkulösen in seinem Bezirk eine Fürsorgestelle zugängig und die Möglichkeit einer häuslichen Überwachung durch eine Tuberkulose-fürsorgeschwester vorhanden ist.

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Literatur

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  5. Die Zusammenfassung zu Fürsorgebezirken ist überall dort erfolgt, wo mehrere Fürsorgestellen bestanden und ihr Wirkungskreis nicht genau abgrenzbar war. Dieses war nicht zu vermeiden, weil sonst die zur Beurteilung ihrer Tätigkeit notwendige Umrechnung auf je 10 000 Einwohner und ein Vergleich mit anderen, gleich großen Bezirken nicht möglich war.

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  11. Selbstmeldungen waren nicht genau zu ermitteln, da die durch die Fürsorgestelle Angeforderten mit inbegriffen sind.

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  12. Infektionsfähige oder aktive Tuberkulöse mit eingerechnet.

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  13. Für die Richtigkeit dieser schon in der ersten Auflage ausgesprochenen Ansicht spricht eine Mitteilung BLÜMels in dem Bericht der Hallenser Fürsorgestelle für die Jahre 1922–1924, die ich hier wörtlich zum Abdruck bringen möchte: ,.Die Zahlen beweisen uns leider, daß die durch das preußische Tuberkulose-Gesetz gesetzlich festgelegte Meldepflicht bisher ohne jeden Einfluß auf die Erfassung der Tuberkulosekranken geblieben ist. Sie beweisen also auch, daß die alte Methodik der Fürsorgestellen gut arbeitete, und daß sie sich bisher als der gesetzlichen Zwangsmeldung überlegen bewiesen hat. Ich führe hierzu aus Fisciier: Grundriß der sozialen Hygiene, 1925, das folgende an:,Es zeigt sich, daß 1922 auf 100 Tuberkulosetodesfälle angezeigte Tuberkuloseerkrankungen kamen: in Mannheim 29,6 (gegen 120,7 im Jahre 1913!), in Konstanz 100,0, in Freiburg 2,5 und in Heidelberg 2,7. Also in Mannheim, das eine ausgezeichnete Fürsorgestelle besitzt, noch nicht 30%, dagegen in Konstanz, wo keine Fürsorgestelle vorhanden ist, 100,0%. Bemerkenswert ist auch, wie auffallend wenig Fälle in den Universitätsstädten Heidelberg und Freiburg gemeldet waren. Hieraus ergibt sich: 1. Die Zahl der angezeigten Fälle ist unter den obwaltenden Zuständen kein Gradmesser für die Leistungsfähigkeit einer Fürsorgestelle. 2. Nach den badischen Erfahrungen ist bei der Tuberkulose der Wert der Anzeigepflicht sehr gering einzuschätzen, da ihr im allgemeinen zu wenig entsprochen wird. Ob Strafen bei Nichtbefolgung der Anzeigepflicht oder Bezahlung für jede ärztliche Anzeige zu besseren Ergebnissen führen werden, kann nur der Versuch entscheiden.“

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  14. Wir machen z. Z. den Versuch, durch Erinnerungen usw. das Meldewesen zu verbessern. Darüber im nächsten Bericht. Wertvoller erscheint mir allerdings, durch Steigerungen der Leistungen der Fürsorgestellen die Freude am Melden zu verbessern, wie durch Angliederung eines Tuberkulosekrankenhauses sowie Ausbau der Fürsorgeeinrichtungen (Erholungsstätten, -heime usw.). Übrigens erleben wir gerade in Mecklenburg-Schwerin, das nach Ansichten der Fachleute das beste Tuberkulosefürsorgegesetz hat, daß an manchen Orten überhaupt keine Meldungen mehr einlaufen.“

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  23. Die Zahlen der Spalten 5–8 stimmen mit denen der Spalte 2 scheinbar nicht überein, dies kommt daher, daß die Zahl der offenen Tuberkulösen größer ist als die der Haushaltungen, denn in manchen Haushaltungen leben mehrere offene. (BRÄUning).

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  26. Alkalysol und Parmetol sind in Originalflaschen von der Firma Schälke u. Mayr, Lysolfabrik, Hamburg 39, zu beziehen.

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Jötten, K.W. (1926). Tätigkeit der Fürsorgestellen in den Berichtsjahren 1919 und 1920. In: Die Auskunfts- und Fürsorgestelle für Lungenkranke. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29105-4_8

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