Zusammenfassung
Wie ich bis jetzt zeigen konnte, kommt also den Auskunfts- und Fürsorgestellen eine große Bedeutung im Kampfe gegen die Tuberkulose zu, und sie wird noch viel bedeutungsvoller, wenn die Fürsorgestellen nun so, wie sie jetzt sind, entsprechend dem Reichstuberkulosegesetz, zum Mittelpunkte der Tuberkulosebekämpfung im ganzen Deutschen Reiche werden sollen. Sie sind, wie ich im vorhergehenden dartun konnte, nicht etwa gleichartige einheitliche Gebilde, sondern jede weicht in der Einrichtung und im Betriebe je nach der Art ihrer Entwicklung und den örtlichen Verhältnissen von der anderen ab. Können nun diese verschiedenen Einrichtungen der ihnen zugedachten Aufgabe jetzt schon gerecht werden oder nicht? Dazu ist aber einmal erforderlich, daß sie schon in genügender Zahl vorhanden und das Netz möglichst dicht über ganz Deutschland ausgebreitet ist. Die Zahl der Fürsorgestellen ist schon sehr groß und überstieg 1920 bereits inkl Hilfsfürsorgestellen 3000. Das würde also eine Fürsorge- oder Hilfsfürsorgestelle auf ca. 20 000 Einwohner bedeuten, was durchaus ausreichend wäre. Da die einzelnen Fürsorgestellen jedoch nach ihrer Größe und ihrem Wirkungskreise sehr verschieden sind, so läßt sich leider bisher doch noch nicht mit Sicherheit feststellen, ob für jeden Tuberkulösen in seinem Bezirk eine Fürsorgestelle zugängig und die Möglichkeit einer häuslichen Überwachung durch eine Tuberkulose-fürsorgeschwester vorhanden ist.
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Literatur
Gasters: Zeitscher. F. soz. u. Gewerbe-Hyg., Fürsorge- u. Krankenhauswesen 1922, H. 14.
Dumas: Verhandlungen der Medizinischen Gesellschaft zu Leipzig im Jahre 1921. Sitzung vom 22. II. 1921.
BRÄUning: Die Berichterstattung der Fürsorgestellen usw. Tuberkul.Fürs.-Blatt 1921, Nr. 2.
Bescrorner: Anregung zu Sammelforschungen usw. Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1921, Nr. 5/6.
Die Zusammenfassung zu Fürsorgebezirken ist überall dort erfolgt, wo mehrere Fürsorgestellen bestanden und ihr Wirkungskreis nicht genau abgrenzbar war. Dieses war nicht zu vermeiden, weil sonst die zur Beurteilung ihrer Tätigkeit notwendige Umrechnung auf je 10 000 Einwohner und ein Vergleich mit anderen, gleich großen Bezirken nicht möglich war.
Gumprecht: Weyls Handbuch der Hygiene. 2. Aufl. Bd. Viii, Abt. 3. 1921.
BRÄIining: Der Stand der Tuberkulosebekämpfung in Pommern. Tuberkul.Fürs.-Blatt 1922, Nr. 1.
Hesse: Geschäftsbericht des D.Z.K. für das Jahr 1921–1922.
BRÄUning: Der Stand der Tuberkulosebekämpfung in Pommern. Tuberkul.Fürs.-Blatt 1922, Nr. 1.
Stetzsch, Leubnitz-Neuostra, Sebnitz i. Sa., Weißensee, Wilmersdorf, Charlottenburg i. Brdbg., Blankenburg, Milla, Jena, Eisenach i. Thür., Schönberg. Grünberg i. Schl., Hamburg i. Norddeutschl., Stockum, Lübbecke i. Westf. und Darmstadt i. Süddeutschl.
Selbstmeldungen waren nicht genau zu ermitteln, da die durch die Fürsorgestelle Angeforderten mit inbegriffen sind.
Infektionsfähige oder aktive Tuberkulöse mit eingerechnet.
Für die Richtigkeit dieser schon in der ersten Auflage ausgesprochenen Ansicht spricht eine Mitteilung BLÜMels in dem Bericht der Hallenser Fürsorgestelle für die Jahre 1922–1924, die ich hier wörtlich zum Abdruck bringen möchte: ,.Die Zahlen beweisen uns leider, daß die durch das preußische Tuberkulose-Gesetz gesetzlich festgelegte Meldepflicht bisher ohne jeden Einfluß auf die Erfassung der Tuberkulosekranken geblieben ist. Sie beweisen also auch, daß die alte Methodik der Fürsorgestellen gut arbeitete, und daß sie sich bisher als der gesetzlichen Zwangsmeldung überlegen bewiesen hat. Ich führe hierzu aus Fisciier: Grundriß der sozialen Hygiene, 1925, das folgende an:,Es zeigt sich, daß 1922 auf 100 Tuberkulosetodesfälle angezeigte Tuberkuloseerkrankungen kamen: in Mannheim 29,6 (gegen 120,7 im Jahre 1913!), in Konstanz 100,0, in Freiburg 2,5 und in Heidelberg 2,7. Also in Mannheim, das eine ausgezeichnete Fürsorgestelle besitzt, noch nicht 30%, dagegen in Konstanz, wo keine Fürsorgestelle vorhanden ist, 100,0%. Bemerkenswert ist auch, wie auffallend wenig Fälle in den Universitätsstädten Heidelberg und Freiburg gemeldet waren. Hieraus ergibt sich: 1. Die Zahl der angezeigten Fälle ist unter den obwaltenden Zuständen kein Gradmesser für die Leistungsfähigkeit einer Fürsorgestelle. 2. Nach den badischen Erfahrungen ist bei der Tuberkulose der Wert der Anzeigepflicht sehr gering einzuschätzen, da ihr im allgemeinen zu wenig entsprochen wird. Ob Strafen bei Nichtbefolgung der Anzeigepflicht oder Bezahlung für jede ärztliche Anzeige zu besseren Ergebnissen führen werden, kann nur der Versuch entscheiden.“
Wir machen z. Z. den Versuch, durch Erinnerungen usw. das Meldewesen zu verbessern. Darüber im nächsten Bericht. Wertvoller erscheint mir allerdings, durch Steigerungen der Leistungen der Fürsorgestellen die Freude am Melden zu verbessern, wie durch Angliederung eines Tuberkulosekrankenhauses sowie Ausbau der Fürsorgeeinrichtungen (Erholungsstätten, -heime usw.). Übrigens erleben wir gerade in Mecklenburg-Schwerin, das nach Ansichten der Fachleute das beste Tuberkulosefürsorgegesetz hat, daß an manchen Orten überhaupt keine Meldungen mehr einlaufen.“
BRÄUing: X. Jahresbericht des Vereins zur Bekämpfung der Tuberkulose in Stettin.
Blemel: Jahresbericht der Hallenser Fürsorgestelle für 1920.
Ranke: Verhandlungen des D.Z.K. in der Xxiv Generalversammlung am 22. X. 1920
PLiTter: Dieselbe Veröffentlichung.
Damit nur die gemeint, die vor dem Tode als Offentuberkulöse bekannt waren.
BRÄUning: Einführung einer zuverlässigen Statistik der Tuberkulosesterblichkeit usw. Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1921, Nr. 5/6.
Chajes: Kompendium der sozialen Hygiene. Berlin 1920.
Sehr eingehend hat sich die Fürsorgestelle in Bonn mit den Wohnungsverhältnissen ihrer Lungenkranken befaßt; es sei dieserhalb auf die sehr interessante Arbeit „Tuberkulose und Wohnung unter besonderer Berücksichtigung Bonner Verhältnisse“ von A. Beermann in der Zeitschr. f. Tuberkul., Bd. 36, Heft 1. verwiesen.
Die Zahlen der Spalten 5–8 stimmen mit denen der Spalte 2 scheinbar nicht überein, dies kommt daher, daß die Zahl der offenen Tuberkulösen größer ist als die der Haushaltungen, denn in manchen Haushaltungen leben mehrere offene. (BRÄUning).
Uhlenhuth, JÖTten U. Hailer: Med. Klinik 1921, Nr. 10; Uhlenh Tth u. JÖTten: Arch. f. Hyg. Bd. 90 u. 91. 1922.
Neuerdings konnten Uffi.Enhuth, Hailer und ich noch das Chloramin und Sputamin in 5 prozentigen Lösungen ebenfalls wirksam finden.
Alkalysol und Parmetol sind in Originalflaschen von der Firma Schälke u. Mayr, Lysolfabrik, Hamburg 39, zu beziehen.
Siehe Becker: Verhandl. des D.Z.K. 5. VI. 1914.
Siehe Oertel: Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1915, Nr. 15. — Siehe Feder: Mitteilungen des Vereins zur Bekämpfung der Schwindsucht in Chemnitz und Umgebung 1918, Nr. 6.
Mitteilungen des elsaß-lothringischen Landesvereins zur Bekämpfung der Tuberkulose 1918, Heft 2.
Putter: Verhandl. des D.Z.K. 16. V. 1903.
Beschorner: Verhandl. des D.Z.K. 5. VI. 1914, 23. V. 1917; Ausschußverhandl. des D.Z.K. 10. V. 1910.
Gottstein: Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1915, Nr. 6.
Kayserling: Tuberkulosis Bd. 6, S. 331; Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1916, Nr. 1.
BRÄUning: Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1916, Nr. 3; Zeitschr. f. Tuberkul. Bd. 28, Heft 1.
Belin: Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1916, Nr. 3; Tuberkulosis Bd. 15, Nr. 9.
Siehe Weissenborn: Verhandl. des D.Z.K. 5. VI. 1914.
Siehe bei Beschorner und Jahresber. der Dresdner Fürsorgestellen 1911 bis 1918.
Bernhard: Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1916, Nr. 1.
Siehe Arbeitsvermittlung für aus Heilstätten entlassene Versicherte. Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1916, Nr. 1.
Sannum: siehe DÜTtmann: Verhandl. des D.Z.K. 5. VI. 1914.
Kayserling: Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1916. Nr. 1.
BRÄUning: Der Stand der Tuberkulosebekämpfung in Pommern. Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1922, Nr. 1.
JÖTten: Die Tätigkeit der Lungenfürsorgestellen Sachsens im Berichtsjahr 1920. Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1922. Nr. 11/12.
Thiele: Die Schwindsucht, ihre Ursachen und Bekämpfung. 2. verb. Auflage. Berlin: Verlag des D.Z.K. 1919.
Beschorner: Die Aufklärung mittels des Tuberkulosefilms in den Dresdner Schulen. Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1919, Nr. 6.
BRÄUning: IX. u. X. Jahresbericht des Vereins zur Bekämpfung der Tuberkulose in Stettin. Tuberkulose-Unterricht in den Schulen, Tuberkul.-Fürs.-Blatt 1921, Nr. 1/3.
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Jötten, K.W. (1926). Tätigkeit der Fürsorgestellen in den Berichtsjahren 1919 und 1920. In: Die Auskunfts- und Fürsorgestelle für Lungenkranke. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29105-4_8
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