Zusammenfassung
Allgemein gilt für den Heizer, daß er den Dampfkessel abends, bei Betriebsschluß, abzusperren und früh, bei Betriebsbeginn, aufzumachen hat. Er hat demgemäß abends sämtliche Dampfventile und das Speiseventil zuzudrehen, die Wasserstandsapparate abzustellen, das Feuer herauszunehmen, den Essenschieber, die Feuertüre und die Klappe vom Aschefall zu schließen (siehe hierzu jedoch Punkt 22), Der Kessel muß genügend mit Wasser gefüllt und der Dampfdruck einige Atmosphären heruntergearbeitet sein. Im Kesselhause ist für Ordnung zu sorgen, insbesondere dürfen auf dem Kesselgemäuer keine brennbaren Stoffe liegen. Früh, nach dem Betreten des Kesselhauses, hat der Heizer als erste Arbeitsvornahme den Wasserstandsapparat anzustellen und einen Blick auf das Manometer zu werfen Sind der Wasserstand und der Dampfdruck in Ordnung, so beginnt er mit dem Anfeuern, zieht den Essenschieber zunächst nur zum Teil in die Höhe, überzeugt sich, ob die Ventile, die er abends zuvor geschlossen hat, nicht unbefugterweise geöffnet worden sind und kontrolliert durch Befühlen der Speisewasserleitung und Ablaßleitung, ob deren Abschlußorgane über Nacht dicht gehalten hüben. Hierauf feuert er den Dampfdruck allmählich hoch und wärmt die Dampfleitung nach der Dampfmaschine vorsichtig an.
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Morgner, F.O. (1937). Betriebsvorschriften für die Kesselwärter von Landdampfkesseln. In: Die Heizerschule. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29007-1_16
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