Zusammenfassung
Zu jedem Dampfkessel gehören gewisse Armaturen oder Ausrüstungsgegenstände, mittels welcher der geordnete Kesselbetrieb aufrechterhalten und für die nötige Sicherheit beim Kesselbetrieb gesorgt wird. Sie sind bis in alle Einzelheiten durch das Dampfkesselgesetz vorgeschrieben und dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht verändert oder durch andere ersetzt werden. Sie bestehen aus den Vorrichtungen:
-
1.
zur Erkennung des Wasserstandes (Wasserstandsgläser, Probierhähne);
-
2.
zur Messung des Dampfdruckes (Manometer);
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3.
zur Verhütung einer zu hohen Dampfspannung (Sicherheitsventile);
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4.
zur Erhaltung des Wasserstandes im Kessel (Speisevorrichtungen, Pumpen, Injektoren);
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5.
aus den Ablaß- und Absperrventilen.
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Morgner, F.O. (1937). Die Ausrüstung des Dampfkessels. In: Die Heizerschule. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29007-1_14
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-29007-1_14
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