Zusammenfassung
Bei Eintreten eines Versicherungsfalles im Sinne dieses Buches regeln die Versicherungsgesellschaften bzw. die öffentlichen Versicherungsanstalten den Schaden vorwiegend auf Grund einer für die Feststellung des Umfanges anzufertigenden Schätzung. Je nach der Art der beschädigten Objekte wird eine solche Schätzung von Gebäude- oder von Maschinensachverständigen oder auch von beiden zusammen aufgestellt; oftmals werden noch weitere Spezialsachverständige hinzugezogen. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Sachverständigen sei auf die Ausführungen über den Versicherungswert, Kapitel II, Abschnitt 5: Die Wertbestimmung, hingewiesen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Heideck, E. (1935). Die Schätzung in Schadensfällen. In: Die Schätzung von industriellen Grundstücken und Fabrikanlagen sowie von Grundstücken und Gebäuden zu Geschäfts- und Wohnzwecken. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28912-9_3
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