Zusammenfassung
Eine Unternehmung ist eine Erwerbswirtschaft, die sich zum Zweck setzt, durch ihren Betrieb ein Vermögen so zu verwerten, daß es einen Ertrag (Gewinn, Profit) liefert. Die Verwertung geschieht durch Abschließen von Verträgen über Leistungen und Gegenleistungen, deren Wert in Geld bemessen wird. Ein derartig genutztes Vermögen besteht aus Sachgütern, Forderungsrechten auf Geld und Geldeswert und sonstigen Rechten, deren Wert sich in Geld bemessen läßt (Firma, Patente u. ä.). Soll der Zweck der Unternehmung erreicht werden, so müssen die meisten Bestandteile dieses Vermögens einen Kreislauf durchmachen, sich verwandeln, damit sie am Schlusse dieses Kreislaufs als Geld oder Geldwerte mit einem Plus wiedererscheinen: es muß ein Umsatz stattfinden.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Schau, M. (1923). Die Bilanzgleichung. In: Die systematische (doppelte) Buchführung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28891-7_1
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