Zusammenfassung
Das Zusammenleben der Lebewesen derselben Gattung ist sehr verschieden geregelt: die einen leben vereinzelt oder familienweise, die übrigen schließen sich zu mehr oder minder großen Einheiten zusammen. Von welchem Gesichtspunkte die Natur dabei ausgegangen ist, ist schwer zu beurteilen. Es ist z. B. bekannt, daß von den Bienen, die allgemein immer als Beispiel für die Staatenbildung im Tierreiche herangezogen werden und von denen wir mehr als tausend Arten kennen, nur verhältnismäßig wenige Arten sich zu einem Bienen „volke“ zusammenschließen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Blühdorn, R. (1934). Die Entstehung der menschlichen Gemeinschaften und das Verhalten der Menschen innerhalb der Gemeinschaft. In: Einführung in das Angewandte Völkerrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28832-0_3
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