Zusammenfassung
Nachdem wir die Natur der Regeln des Völkerrechtes als Regeln festgestellt haben, die nur freiwillig zwischen Staaten vereinbart und auch nur freiwillig von ihnen eingehalten werden, wollen wir, bevor wir die Quellen des Völkerrechtes untersuchen, uns fragen, zwischen welchen Staaten diese Regeln gelten. Die Antwort auf diese Frage ist sehr einfach: Da das Völkerrecht auf vertraglicher Basis ruht, so gelten seine Regeln zwischen denjenigen Staaten, zwischen denen diese Regeln (ausdrücklich oder stillschweigend) vereinbart wurden. Man pflegt diese Staaten als Mitglieder der „Völkergemeinschaft“ zu bezeichnen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Blühdorn, R. (1934). Die Völkergemeinschaft. Ihre Entstehung und das Verhalten der Völker zueinander innerhalb dieser Gemeinschaft. In: Einführung in das Angewandte Völkerrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28832-0_15
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