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Zusammenfassung

a) Niederspannungsanlagen.2) Anlagen mit effektiven Gebrauchspannungen bis 250 V zwischen beliebigen Leitern sind ohne weiteres als Niederspannungs-anlagen zu behandeln; Mehrleiteranlagen mit Spannungen bis 250 V zwischen Nulleiter und einem beliebigen Außenleiter nur dann, wenn der Nulleiter geerdet ist. Bei Akkumulatoren ist die Entladespannung maßgebend.

Betriebsvorschriften sind zum ersten Male im Jahre 1903 vom V. D. E. gemeinsam mit der Vereinigung der Elektrizitätswerke aufgestellt worden. Ihr im Jahre 1907 mit der damaligen Neuordnung der Errichtungsvorschriften in Einklang gebrachter Wortlaut wurde 1909 einer Umarbeitung unterzogen, um neben den Bedürfnissen der Elektrizitätswerke namentlich auoh den Verhältnissen Rechnung zu tragen, wie sie in industriellen Betrieben bestehen, sei es, daß diese den Strom selbst erzeugen oder von außen beziehen. Die jetzige Fassung wurde im Jahre 1923 zugleich mit den Errichtungsvorschriften neu festgesetzt. Eine Ergänzung der Betriebsvorschriften in beschränktem Sinne bildet das „Merkblatt für die Behandlung elektrischer Anlagen in der Landwirtschaft“ (M.B.L.) und die „Betriebsanweisung für die Bedienung elektr. Starkstromanlagen für Hochspannung in der Landwirtschaft“. Siehe S. 196, 199. Die „Betriebsvorschriften“ des V. D. E. beschränken sich auf die zum Instandhalten der Anlagen sowie zum Schütze der Beschäftigten und des Publikums nötigen Anordnungen; dem Schütze der Beschäftigten dienen auch die Unfallverhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Beide haben wesentlich anderen Zweck und Inhalt als die Betriebsordnungen oder Betriebsanweisungen, die den Beschäftigten ihre Obliegenheiten zuweisen, das Zusammenwirken aller Teile der Anlage und eine möglichst gute Ausbeute bei tunlichst kleinem Aufwände sichern sollen. Vorschriften oder Anweisungen der letzteren Art bestehen neben den hier gegebenen, doch können sie nicht in allgemeiner Form aufgestellt werden, sie berühren auch nicht allgemeine oder öffentliche Interessen.

Diese Betriebsvorschriften sind auch bei der Errichtung und Veränderung von elektrischen Starkstromanlagen zu beachten, soweit dabei die Anlagen oder einzelne Teile unter Spannung stehen.

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C. L. Weber (Geh. Regierungsrat)

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Weber, C.L. (1926). Betriebsvorschriften. In: Weber, C.L. (eds) Erläuterungen zu den Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Starkstromanlagen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28764-4_3

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