Zusammenfassung
Adolph Wagners „Gesetz der wachsenden Ausdehnung der öffentlichen, insbesondere der Staatstätigkeiten“ und das daraus abgeleitete „Gesetz der wachsenden Ausdehnung des Finanzbedarfs“1 wirkt heute angesichts der modernen Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft wie eine Prophezeiung von verblüffendem Wahrheitsgehalt; von jeher hat sich aber die Finanzwissenschaft dagegen gewandt, die damit bezeichnete Entwicklung als naturgesetzlich unentrinnbare Schicksalsbestimmung hinnehmen oder gar eine Entwicklung zum „Kommunismus“ oder Kollektivismus darin erkennen zu müssen2. Zunächst sind der Tatbestand als solcher, sein Zusammenhang mit der Erhöhung alter und dem Hinzutreten neuer Ausgabenarten und seine allgemeinen Ursachen zu analysieren; aus den volkswirtschaftlichen Wirkungen der öffentlichen Ausgaben ergeben sich zugleich die Grenzen, die dem Weiterwirken des erwähnten „Gesetzes“ ökonomisch gezogen sind, und die Wandlungen, die sich in Staat und Gesellschaft daraus ergeben.
„L’Etat, c’est la grande fiction, à travers laquelle tout le monde s’efforce de vivre de tout le monde.“
(Bastiat)
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Literatur
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Lote, Walter: Finanzwissenschaft, Jessen, J.: Deutsche Finanzwirtschaft, 2. politischen Ökonomie, 3. Aufl., Teil 1, Leipzig 1892.
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SchmÖLders, G.: Expansion der Staatswirtschaft. Europa-Archiv (1948).
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Brecht, A.: Internationaler Vergleich der öffentlichen Ausgaben. Leipzig u. Berlin 1932.
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Heirick, W.: Probleme des Finanzausgleichs in Usa. Diss. Köln 1951.
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Jessen, Jens: Deutsche Finanzwirtschaft, S. 45. Hamburg 1937.
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Wagner, Adolph: Finanzwissenschaft, a. a. O., S. 63f.
Vgl. dazu oben S. 56ff. und S. 122.
Das gleiche gilt für die von B. Moll vorgeschlagene Unterscheidung zwischen „rentablen“ und „unrentablen” Ausgaben; faßt man die Forderung nach Rentabilität im Sinne der „Umwegsrentabilität“ (S. 123) auf, so dürften andere als in diesem Sinne „rentable” Ausgaben gar nicht zulässig sein.
Terhalle, FRrrz: Die Finanzwirtschaft des Staates und der Gemeinden, a. a. O., S. 62ff.
Diese Entwicklung der Finanz„wirtschaft” zur Finanz„politik“, von der Deckung des Finanzbedarfs zur Kaufkraftumleitung und Korrektur der Einkommensverteilung, ist zum Teil dem Anwachsen der Größenordnungen, zum anderen Teil dem Aufkommen neuer Spielarten an öffentlichen Ausgaben zuzuschreiben. Vom „Anteilsystem”
Mann, F. K.: Die Staatswirtschaft unserer Zeit, a. a. O.
Laufenburger, Henry: Finances comparées (Etats Unis, France, Grande Bretagne, Suisse, Urss) 2. Aufl. Paris 1952.
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Terhalle, Fritz: a. a. O., S. 66.
Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1953.
Langewiesche, W.: The skyrocketing cost of air power, Readers Digest, Juni 1953, nennt für die neuen Langstreckenbomber mit Düsenantrieb (Typ B. 52) einen Preis von 4 Mill. $ (einschließlich Entwicklungskosten).
„Veterans Benefits and how they grow.” Readers Digest, Februar 1948; Veterans Training, Colliers, Mai 1948.
Im Jahre 1950 betrugen die Sozialausgaben der Länder, Hansestädte und Gemeinden mit 2,7 Mrd. rd. 43,5% der Sozialausgaben des Bundes.
Schorer, E.: Allgemeine Steuerpsychologie. Finanz-Archiv, N. F. Bd. 9 (1943) S. 346.
SchmÖLders, G.: Volkswirte in die Verwaltung! In: Der Deutsche Volks-u. Betriebswirt, Bd. 1 (1954) Nr. 1/2. Vgl. auch oben S. 119f.
Wuaz r Gerloff (Grundlegung der Finanzwissenschaft, Handbuch der Finanzwissenschaft, a. a. O., S. 12ff, und ders., Die öffentliche Finanzwirtschaft a. a. O., S. 115ff.) erwähnt, „daß zum mindesten praktisch, d. h. in der literarischen Darstellung der finanzwissenschaftlichen Lehre, die Lehre von den öffentlichen Ausgaben stark in den Hintergrund gedrängt worden, ja vielfach ganz ausgefallen ist“. Schon Juan erklärte: „Die Grundsätze und Regeln über den Aufwand und die Ausgaben des Staates sind im engeren Verstand kein Teil des Finanzwesens”; auch nach Malthus gehört die „Verwendung des Staatseinkommens“ nicht in das Aufgabengebiet der Finanzwissenschaft. L. v. Stein rechnete die „Wissenschaft der Ausgaben” in die „eigentliche Verwaltungslehre“.
Gerloff selbst vertrat die Auffassung: „Die Lehre von den öffentlichen Bedürfnissen gehört nicht in die Finanzwissenschaft. Die öffentlichen Bedürfnisse sind Voraussetzung finanzwirtschaftlicher Tätigkeit. Die Finanzwissenschaft ist ausschließlich daran interessiert, in welcher Weise die ökonomischen Mittel gewonnen und ihrer Bestimmung zugeführt werden, um in öffentliche Dienste und Leistungen umgewandelt zu werden.“
Cour, Gerhard: Volkswirtschaftliche Theorie der Staatsausgaben. Tübingen 1927.
Die juristische Theorie der Beamtenbesoldung leugnet diese Analogie des Beamtengehalts mit dem Arbeitsentgelt privater Berufsstellungen bis heute; noch in der 2. Auflage des Handbuchs der Finanzwissenschaft vertritt A. Spitaler die sog. „Alimentationstheorie“, wonach das Gehalt lediglich dem standesgemäßen Unterhalt des Beamten dienen soll, dessen ganze Persönlichkeit in den Dienst des öffentlichen Gemeinwesens gestellt ist. (Spitaler, Armin: Besoldungswesen und Besoldungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland und in einigen anderen Ländern. In: Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Aufl., Bd. 2, Tübingen 1953.) Anderer Ansicht J. L. Servais (Die Besoldung in der öffentlichen Finanzwirtschaft, Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Aufl., Bd. 2, S. 49, Tübingen 1953), wonach sich die „Definition Gehalt = Preis heute allgemein durchgesetzt” hat.
Spitaler, Armin: Besoldungswesen und Besoldungspolitik in der Bundesrepublik und in einigen anderen Ländern, a. a. O.
Vgl. Verdingungsordnung für Leistungen (Vol) und Verdingungsordnung für Bauleistungen (Vob).
Servais, a. a. O., S. 81 gegen M. Masoin, a. a. O.
Zachaii-Menoers, G.: Subventionen als Mittel moderner Wirtschaftspolitik, S. 4. Berlin 1930.
Marbach, F.: Zur Frage der wirtschaftlichen Staatsinterventionen, S. 37. Bern 1951.
RÖPke, Wilhelm: Die Gesellschaftskrise der Gegenwart, S. 252ff. Erlenbach u. Zürich 1942.
Marbach, F.: a. a. O., S. 29.
Marbach, F.: a. a. O., S. 44.
Zachaii-Mengers, G.: a. a. O., S. 17.
JoNes, Jesse: 66 Billion Dollars, the story of the Reconstruction Finance Corporation, a. a. O.
„Der Haushaltsplan sieht 7 Mrd. Dollar für Renten an Kriegsteilnehmer vor, das sind also 184 $ je Familie. Und da die Kriegsteilnehmer ziemlich gleichmäßig über die Familien verteilt sind, muß also jede Familie 184 $ aufbringen, um 184 $ zurückzuerhalten, und dazu die Kosten der Erhebung und Verteilung. Allein die Kosten der Rentenverwaltung belaufen sich auf 23 $ je Familie; das Finanzministerium kostet weitere 66 $, so daß wir im ganzen beinahe 89 $ an Unkosten sparen könnten, wenn wir jedem Kriegsteilnehmer eine Entschädigung gäben, ohne das Geld über die Finanzverwaltung zu leiten.
Dann war ich verblüfft zu erfahren, daß die Landwirtschaftsverwaltung letztes Jahr 80 Mill. Dollar ausgegeben hat, um die Agrarpreise hochzuhalten, während der Preiskommissar gleichzeitig 100 Mill. Dollar benötigte, um die Preise niedrig zuhalten Ich war erstaunt, daß die Landwirtschaftsverwaltung für das kommende Haushaltsjahr sogar 350 Mill. Dollar verlangte, um die Preise hochzuhalten; meine Frau würde nicht verstehen, warum jeder private Haushalt 9 $ an den Staatshaushalt abführen soll, bloß um die Lebensmittelpreise teurer zu machen als sie ohnedies schon sind.
Dann sah ich einen Posten, der hieß „Schuldendienst“; Zinsen für die Staatsanleihen, 132 $ je Familie. Den ganzen Krieg über habe ich Kriegsanleihe gezeichnet — im ganzen soviel, daß ich bei knapp 3% Verzinsung ungefähr 132 $ Jahreseinnahme daraus haben würde. Ich dachte, ich hätte mir dadurch einen kleinen Zuschuß zum Leben verschafft, aber weit gefehlt! Ich zahle mir meine eigenen Zinsen und dazu noch die 66 $, die es kostet, mir das Geld abzunehmen, um es mir dann wiederzugeben… Höchst verblüffend, aber es wurde spät und ich sah ein, daß ich das alles nie recht verstehen würde. Aber die Stunde im Wunderland des Haushaltsplanes schien mir nicht verloren; so einen Spaziergang durch das Zahlenwerk unserer Staatsausgaben sollten auch unsere Herren Abgeordneten und die Beamten der verschiedenen Staatsverwaltungen gelegentlich unternehmen.”
KLuTz, Jerry: Alice in Budgetland, Washington Post, nach Readers Digest, Maiheft 1947.
Vgl. Tabellen S. 133 und 134.
Quelle: Der Bund als Konzern-Unternehmer, Bund der Steuerzahler. Bad Wörishofen 1954.
Von den Ländern hat nur Hamburg der Haushaltsrechnung für 1951 eine Vermögensübersicht beigefügt; über die in den Haushaltsplänen enthaltenen Vermögensübersichten der Gemeinden fehlt bisher eine statistische Zusammenstellung. Die Länder der Bundesrepublik haben jedoch in den Rechnungsjahren 1949 bis 1952, also innerhalb von 4 Jahren, rd. 12,1 Mrd. DM investiert. Die Investitionsausgaben sind vorwiegend aus Steuermitteln und aus den Zuweisungen des Lastenausgleichs bestritten worden. Aus Mitteln des Kapitalmarktes wurden dagegen nur etwa 7–12% gedeckt. Eigene Investitionen haben die Länder nur in geringem Umfange vorgenommen. In erster Linie sind die Mittel als Darlehen und Zuschüsse für die verschiedenen Investitionsvorhaben zur Verfügung gestellt worden. Insgesamt betrugen die landeseigenen Investitionen in 4 Jahren 2,3 Mrd. DM, während die Darlehen und Zuschüsse für Investitionszwecke 9,8 Mrd. DM erreichten. Der überwiegende Teil der Investitionsausgaben ist zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues verwendet worden. Ihm flossen von dem Gesamtbetrag von 3,6 Mrd. DM im Jahre 1952 rd. 60% zu.
Grundlagen und Möglichkeiten einer organischen Finanz-und Steuerreform, a. a. O., S. 144f.
Miithesiiis, V.: Kalte Privatisierung. Z. f. d. ges. Kreditwesen, Bd. 6 (1953) H. 11.
Auszugsweise wiedergegeben in der Denkschrift der Spitzenverbände „Grundlagen und Möglichkeiten“, a. a. O., S. 41.
Denkschrift „Grundlagen und Möglichkeiten“, a. a. O., S. 41f.
Anlage zum Schnelldienst des Deutschen Industrieinstituts Nr. 49 vom 19. 6. 1953.
Geschäftsbericht der Bank deutscher Länder für 1953, S. 51.
Denkschrift der Spitzenverbände „Grundlagen und Möglichkeiten“, S. 125f.
Strickrodt, Georg: Die gewerblichen Staatsunternehmen in ihrer verfassungsrechtlichen und unternehmenswirtschaftlichen Bedeutung, S. 21. Tübingen 1954.
In einem Leserbrief der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde vor kurzem mitgeteilt, daß vor einigen Monaten die staatlichen Hüttenwerke AG. in Salzgitter in Witten (Westf.) eine Großhandlung in Bedarfsartikeln für sanitäre Installation eröffnet haben. Mit Recht fügt der Einsender hinzu, es dürfe eigentlich doch nicht statthaft sein, daß staatliche Unternehmen ihre Erträge immer wieder in wirtschaftlichen Betrieben anlegen und den Steuerzahlern, denen ja eigentlich die Erträge solcher Werke zustehen, Konkurrenz machen; die Finanzminister hätten doch schließlich die Aufgabe, die Erträge solcher Werke zur Deckung der öffentlichen Ausgaben und damit zur eventuellen Steuerersparnis zu verwenden.
Strickrodt, G.: a. a. 0., S. 24.
PouGrrr, ERwIc: Der Fiskus als Unternehmer, Reprivatisierung in den Usa, Finanzwissenschaftl. Forschungsarbeiten. Köln 1953. Als Manuskript vervielfältigt.
„Theoretisch könnte man sich den Fall denken, daß die öffentliche Hand in ständiger Ausweitungstendenz — theoretischer Modellfall! — sich langsam so großer Komplexe der Wirtschaft eigentumsmäßig bemächtigt, daß sich unter der Hand ein vollkommener Umsturz unserer derzeitigen Wirtschafts-und Eigentumsordnung vollzogen hat, und daß damit in der legalsten privatrechtlichen Form etwas vor sich gegangen ist, was man mit dem bekannten Schlagwort der,kalten Sozialisierung’ belegen mag. Diesem Gesichtspunkt und dieser Beurteilung wird man aber wohl nur unter Anlegung eines volumenmäßigen Maßstabes gerecht werden können; d. h., man muß prüfen, ob irgendwie der Umfang der Betätigung der öffentlichen Hand auf diesem Gebiete volumenmäßig zu einer Größe gediehen ist oder in absehbarer Zeit zu gelangen droht, wo in der Tat echte Bedrohungen dieser Art in Erscheinung treten könnten. Je nachdem, wie man diese Frage beantwortet — auch hier werden Nuancen des Temperaments und der Beurteilung sich sicherlich ergeben —, wird man eine entsprechende Grundeinstellung zu dem Gebiet der Tätigkeit der öffentlichen Hand auf dem gewerblichen Sektor einnehmen müssen. Immerhin wird man auch dabei nicht außer Betracht lassen können, daß derzeit weite Teile der Bundesbeteiligungen sich auf die Grundstoffindustrien beschränken, fast keine Verarbeitung enthalten und daß auch nach den Vorstellungen des westeuropäischen Kulturkreises, dem wir angehören, die Betätigung der öffentlichen Hand beispielsweise auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft, aber auch des Bergbaues fast unbestritten als durchaus legitim, ja sogar als notwendig und unerläßlich angesehen wird.“ [Oeftersng, H. M.: Der Bund als Unternehmer. Die öffentliche Wirtschaft (1954), H. 1
Geschäftsbericht der BdL für das Jahr 1953, S. 75.
Ohne Gegenwertmittel und auch ohne die auf den Namen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit lautenden Guthaben und ohne Guthaben der Generalpostkasse.
Einschließlich Postscheck-und Postsparkassenämter.
Geschätzter Betrag der im Oktober 1953 aus Bankeinlagen erworbenen Geldmarktpapiere und Vorratsstellenwechsel, soweit er bis Dezember noch nicht in Bankeinlagen zurückverwandelt worden war.
BuE:Her, W.: Das öffentliche Vermögen in Deutschland und seine Bewirtschaftung. Göttingen 1952.
Das deutsche Schlagwort benutzte das Bild von der „Initialzündung“ eines Kraftwagenmotors, während die Amerikaner den Ausdruck „pump priming” bevorzugten (das „Angießen“ einer trocken gewordenen Pumpe).
Montgomery, A.: How Sweden overcame the depression. Stockholm 1938.
Näheres vgl. SchmÖLders, G.: Raumordnung in Usa. Raumforschung u. Raumordnung (1936), H. 1. — Ders.: Wirtschaftliche Landesplanung in Usa. Deutscher Okonomist (1935), Nr 1. — Ders.: Organisation der Landesplanung in den Vereinigten Staaten. Reichsverwaltungsblatt (1936) H. 20.
DI Nardi, Giuseppe: Investment in Public Works for Economic Stability. In: Review of the Economic Conditions in Italy, Bd. 8 (1954) Nr. 3. — Ders.: The program for the Economic Development of Southern Italy, ebenda, Bd. 6 (1952) Nr. 2 und G. Orcel, The Investment Plan in Southern Italy as a National Economic Program, ebenda Bd. 7 (1953) Nr. 3.
Livingston, Morris: Markets after the War, Zit. bei Albert L Hahn, Über Wirtschaftsprognosen. Schweiz. Z. f. Volkswirtschaft u. Statistik, Bd. 89 (1953) Nr. 5; vgl. auch JöHR, WalterAdolf: Die Nachkriegsdeflation, Konjunkturtendenzen der Nachkriegszeit und die Aufgaben der schweizerischen Beschäftigungs. und Währungspolitik. St. Gallen 1945. — Beveridge, W.: Soziale Sicherheit und Vollbeschäftigung. Deutsche Ausgabe. Hamburg 1946.
Marg$, Donald B.: Taxes without Tears, S. 59. Lancaster 1945.
Vgl. „Vollbeschäftigung“ — durch Geldschöpfung und Haushaltsdefizit? (Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut, Köln 1950.)
SchmÖLders, G.: Zur Problematik der finanzpolitischen Konjunkturtherapie, a. a. O.
Di NAxDI: a. a. O., S. 230.
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Hicks, Ursula: Die öffentliche Finanzwirtschaft Großbritanniens 1799 bis 1946. In: Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Aufl., Bd. I, S. 337.
HicKs, Ursula: Steuerpolitik im Wohlfahrtsstaat. In: Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten, N. F., H. 3, S. 39. Berlin 1953.
Beckendorff, H.: Ausgleich der Familienlasten. Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten, N. F., H. 2, S. 17f. Berlin 1953.
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Allqayer, Konrad: Soziallasten in Frankreich. Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut, Köln 1953. Als Manuskript vervielfältigt.
Die parafiskalische Belastung in Frankreich, a. a. O., S. 65.
Wie in Großbritannien sollen beispielsweise auf Krankenschein Lippenstifte und Ül für Taubenzüchter bezogen worden sein.
Rieher, Karlheinz: Durchleuchtung der öffentlichen Haushalte. Vortragsreihe des Deutschen Industrieinstituts, Köln, Nr. 17 vom 26. 4. 1954.
Rierer, Karlheinz: Durchleuchtung der öffentlichen Haushalte, a. a. O., S. 2.
Mackenroth: Die Verflechtung der Sozialleistungen. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, N. F., H. B. Berlin 1954.
Die „G. I.-Bill of Rights“, wie das Gesetz über die „Veterans Administration” genannt wird, verbürgt praktisch jedem Kriegsteilnehmer irgendeine Unterstützung, Rente, Übergangsbeihilfe oder Vergünstigung; seit 1946 erfordert die Erfüllung der darin enthaltenen Versprechungen jährlich allein 8–10 Mrd. Dollar und die Unterhaltung eines Beamtenheeres von nahezu einer Viertelmillion Personen, mehrere hundert Krankenhäuser, Berufsschulen und anderes mehr. Vgl. „Veterans Benefits and how they grow“, a. a. O., und Veterans Training, a. a. O. (Vgl. Anmerkung S. 138.)
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