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Grundsätze des Verfahrens

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Book cover Freiwillige Gerichtsbarkeit

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 19))

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Zusammenfassung

Die Einleitung eines Verfahrens der FG. erfolgt im Gegensatz zum Z. und StrP. häufig von Amts wegen; in diesem Falle haben auch Anträge, Gesuche usw. bei Gericht nur die praktische Bedeutung, das gerichtliche Handeln zu veranlassen, die Behörde auf einen Fall, in dem sie tätig werden kann oder muß, aufmerksam zu machen. Im Gegensatz hierzu stehen die Angelegenheiten, in denen das Verfahren nur auf Antrag eingeleitet werden darf, der Antrag also die rechtliche Voraussetzung für das Verfahren bildet. Zu welcher der beiden Gruppen eine Angelegenheit gehört, bestimmt sich in der Regel nach dem materiellen Recht. Beispiele für Verfahren von Amts wegen sind Anordnung der Vormundschaft, Überwachung der Tätigkeit des Vormunds, Einschreiten gegen Eltern wegen Mißbrauchs der elterlichen Gewalt, Nachlaßsicherung, Testamentseröffnung; für Antragsachen Genehmigung von Rechtsgeschäften, Ehesachen, Auseinandersetzung, Fürsorgeerziehung, ferner die Registersachen und die Beurkundungen.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1925 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Lent, F. (1925). Grundsätze des Verfahrens. In: Freiwillige Gerichtsbarkeit. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 19. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28724-8_9

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-27239-8

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