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Nichtigkeit der Entscheidungen

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Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 19))

Zusammenfassung

Das Gesetz enthält keine Vorschriften über Nichtigkeitsgründe. Darum ist aber nicht anzunehmen, daß es solche nicht gibt. Sie werden aber tunlichst einzuschränken sein, denn die Nichtigkeit gerichtlicher Verfügungen ist eine arge Belastung und Gefährdung des Rechtsverkehrs, der sich auf die Gültigkeit verläßt. Man denke nur an die Folgen, die sich aus der Nichtigkeit einer Vormunds-oder Nachlaßverwalterernennung ergeben. Würden solche Fälle häufiger eintreten, so würde der Verkehr ungern sich mit diesen Vertretern einlassen, die Tätigkeit derselben sehr erschwert und ein Mündel schwer geschädigt werden. Bedenklich ist auch, wenn Nichtigkeit an Tatsachen geknüpft wird, die nicht auf der Hand liegen und nicht von jedem Beteiligten unschwer zu erkennen sind. Das praktische Bedürfnis für Nichtigkeit als Folge von Fehlern ist um deswillen nicht so groß, weil die Anfechtbarkeit durch Rechtsmittel bei allen Verfahren, so auch bei der FG. sorgfältig geregelt, also reichlich Gelegenheit gegeben ist gegen Fehler anzukämpfen. Bei der FG. besteht vollends noch die Möglichkeit unrichtige Entscheidungen abzuändern (FGG. § 18), womit ein neuer Weg eröffnet ist, Fehler zu beseitigen. Aus all diesen Gründen wird die Nichtigkeit auf die schwersten Verstöße zu beschränken sein (wobei das Fehlen der außerordentlichen Rechtsmittel des ZP. zu beachten ist).

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1925 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Lent, F. (1925). Nichtigkeit der Entscheidungen. In: Freiwillige Gerichtsbarkeit. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 19. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28724-8_11

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-28724-8_11

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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