Zusammenfassung
Vom Auftraggeber sind folgende Nebenkosten1) (vgl. § 4) zu tragen:
-
1
Die Kosten aller für die Aufstellung des Entwurfs notwendigen Unterlagen, als Katasterauszüge, Lage- und Höhenpläne, Bestandsaufnahmen, Bodenuntersuchungen u. dgl.
-
2
Die Kosten der örtlichen Arbeitsleitung2), d. h. die Gehaltsbezüge aller zur Leitung, Beaufsichtigung und Abrechnung notwendigen Gartentechniker und Obergärtner, die Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung eines besonderen Baubüreaus (Bauwächter, Boten u. dgl.), die Kosten für die erforderlichen Vervielfältigungen von Zeichnungen, Schrift- und Drucksachen und für die Ausschreibung und Vergebung der Arbeiten und Lieferungen u. dgl. sowie die Kosten für die zur Abrechnung nötigen Vermessungen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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J. Springer. (1924). Nebenkosten. In: Gebühren-Ordnung der Gartenarchitekten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28712-5_6
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