Zusammenfassung
Die Reichsregierung wird ermächtigt, für die Dauer der Geldwertschwankungen durch Verordnungen die Bestimmungen über die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung abweichend von den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu regeln.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Schmalenbach, E. (1922). Entwurf eines Gesetzes und einer Verordnung betreffend die Einführung der Goldmarkbilanz. In: Goldmarkbilanz. Betriebswirtschaftliche Zeitfragen, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28672-2_2
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