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Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOP.STAAT,volume 1))

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Zusammenfassung

Betrachtet man die Fülle an Formen, in denen sich betriebliche Leistungserstellung und -verwertung in den verschiedenen Wirtschafts systemen vollzieht, dann zeigt sich, daß ein „Betrieb“ mehr ist als ledig lich eine Kombination von Produktivfaktoren, die nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit vollzogen wird. Denn stets sind in ihm noch Elemente enthalten, die aus dem Wirtschaftssystem stammen, dem der Betrieb jeweils angehört. Die in den gesellschaftlichen und geistigen Wurzeln der Wirtschaftssysteme verankerten Tatbestände bezeichnen wir als „systembezogene“ Sachverhalte. Sie treten zu den „systemindifferenten“ Tatbeständen, dem Faktorsystem und dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit hinzu und lassen so jene Gebilde entstehen, die man Betriebe nennt. Dieses Phänomen gilt es nunmehr in der Fülle der Möglichkeiten, welche die Wirtschaftssysteme aufweisen, sichtbar zu machen und darzustellen1.

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Literatur

  1. Hinsichtlich der ökonomischen Struktur dieser Wirtschaftssysteme sei auf W. EUCKEN, Die Grundlagen der Nationalökonomie, 6. Aufl., Berlin-Göttingen-Heidelberg 1950 hingewiesen; ferner auf E. Preiser, Die Zukunft unserer Wirtschaftsordnung, Stuttgart 1949. Diese Untersuchung deckt gerade die in der geistig-gesellschaftlichen Substanz der Wirtschaftssysteme wurzelnden Kräfte in behutsamer und überzeugender Weise auf.

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  2. Auch als betriebswirtschaftliche Leitmaxime wird das Wirtschaftlichkeits­prinzip von H. KOCH als Gewinnmaximierungsprinzip abgeleitet. Koca, H.: Das Wirtschaftlichkeitsprinzip als betriebswirtschaftliche Leitmaxime. Z. f. handels­wiss. Forsch., N. F. (1951), S. 160ff.

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  3. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit wird hier, wie ausdrücklich und nochmals betont sei, durchaus einzelwirtschaftlich-technisch gedacht, etwa so, wie M. R. LEHMANN das Prinzip sieht und seine vielen Möglichkeiten analysiert (M. R. LEH­MANN, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2. Aufl., S. 17ff. u. 95ff., Meisenheim 1949). Nur wenn man das Prinzip im einzelwirtschaftlich-technischen Sinne auffaßt und versteht, kann man es zu den systemindifferenten Tatbeständen rechnen. Gibt man ihm inhaltlich eine Bestimmung, derart, daß man mit ihm „gemeinwirtschaftliche Wirtschaftlichkeit“ oder „gemeinwirtschaftliche Produk­tivität” meint, wie das z. B. in dem System der Dynamischen Bilanz SCHMALEN­BACHS der Fall ist (E. SCHMALENBACH, Dynamische Bilanz, B. Aufl., Bremen-Horn

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  4. Auf die verhältnismäßig geringe Bedeutung des erwerbswirtschaftlichen Prinzipes als Prinzip möglichster Gewinnmaximierung in mittelständischen Betrieben weist vor allem K. RössLE, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 25, München 1949, hin.

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  5. Hat ein Betrieb bisher 10 Produkteinheiten zum Preise von 12 Geldeinheiten (GE) verkauft, und betragen die Durchschnittskosten bei einer Produktion von 10 Einheiten 10 GE, dann ist der Gewinn gleich 20 GE. Kostet die Herstellung einer weiteren Produkteinheit 11 GE, für die wieder 12 GE erzielt werden, dann ist der Gewinn 132— 111=21 GE. Erhöht der Betrieb seine Produktion um eine weitere Einheit und verursacht die Herstellung dieser Einheit 12 GE, dann ist der Gewinn 144–123 = 21 GE. Kostet die Herstellung der 13. Einheit 13 GE, dann ist, da der Preis gleich 12 GE bleibt, der Gewinn 156 —136 = 20 GE. Der Gewinn nimmt also zu, solange die Grenzkosten unter dem Produktpreis liegen. Sind sie größer als der Produktpreis, nimmt der Gewinn ab. Der Gewinn erreicht sein Maximum, wenn die Grenzkosten gleich dem Verkaufspreis sind.

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  6. Formal weisen beide Prinzipien die gleiche Struktur auf, denn beide sind nur Varianten der Zweckmittelrelation, nur aber mit verschiedenen Inhalten versehen. PooM, E.: a. a. O., S. 193.

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  7. Daß das Prinzip plandeterminierter Leistungserstellung die besondere Natur

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  8. Beispiel auf S. 340 ist angegeben, daß der Betrieb zwar rein mengenmäßig sein Soll erfüllt hat, in einigen Sparten sogar überfüllt hat. Dann heißt es: Trotz der Übererfüllung des Warenproduktionsplans wurde der Sortimentsplan nur zu 94 Prozent erfüllt. Eine derartige Differenz in der Erfüllung des Sortimentsplanes ist unzulässig (!) ... Ein Betrieb, der das Plansoll der Waren-und Bruttoproduk­tion zwar mengenmäßig erreicht, bei einzelnen Erzeugnissen oder auch nur bei einem der Haupterzeugnisse aber Lieferungsrückstände aufweist, kann nicht von sich sagen, daß er seinen Plan erfüllt hat.“ Derartig streng sind die Anforderungen an die Planerstellung. Alles andere wird diesem Ziele untergeordnet. Aus diesem Grunde erscheint es uns gerechtfertigt, die plandeterminierte Leistungserstellung als Leitmaxime derartiger Betriebe anzusehen. Das geht auch aus der These von KAMENIZER hervor: In einem sowjetischen Betrieb ist diejenige Variante eines technologischen Prozesses die rentabelste, die die beste Erfüllung aller Kenn­ziffern des staatlichen Planes sichert und die besten Arbeitsbedingungen schafft (S. 206).

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  9. Siehe auch H. Linhardt, Das persönliche Element (Leistungsfaktor) bei den britischen Investment-Trusts. Jb. f. Nationalökonomie und Stat., Bd. 144 (1936) S. 309ff.

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© 1961 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Gutenberg, E. (1961). Systembezogene Tatbestände. In: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28666-1_6

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