Zusammenfassung
Die Bindehaut ist die Fortsetzung der Haut des Gesichtes und der Lider. Man versteht ihre Bedeutung, wenn man die Entwicklungsgeschichte der Augenlider kennt. Diese werden aus zwei Ektoderm-wülsten gebildet, welche von der Stirn- und Wangengegend her aufeinander zuwachsen und in der späteren Lidspaltenzone mit ihren Kuppen ineinander fließen. So entsteht eine im fetalen Leben völlig abgeschlossene Höhle: der Bindehautsack. Erst in den letzten Schwangerschaftsmonaten öffnet sich die Lidspalte wieder. Demnach bedeckt die Bindehaut die Hinterfläche der Lider (Conjunctiva tarsi sup. und inf.), geht dann in die obere resp. untere Übergangsfalte über und liegt dem Augapfel als Conjunctiva bulbi auf (Abb. 39); aber sie überzieht nicht allein das über der Lederhaut liegende lockere episclerale Gewebe, sondern auch die Oberfläche der Hornhaut. Allerdings rechnet man anatomisch das Hornhautepithel und die ebenfalls aus der Bindehaut hervorgegangenen vordersten Hornhautschichten zur Hornhaut selbst. In klinischer Beziehung gehört aber die Hornhautoberfläche zur Bindehaut; denn viele Bindehautaffektionen setzen sich ohne und mit Unterbrechung auf die Hornhaut fort.
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Schieck, F. (1930). Die Erkrankungen der Bindehaut. In: Grundriss der Augenheilkunde. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28657-9_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-28657-9_6
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