Zusammenfassung
Wie auf allen Gebieten der Krankenpflege ist auch bei der Pflege des Säuglings und seiner Mutter, der „Wöchnerin“, die Pflegerin dem Arzte unterstellt. Werden Geburt und Wochenbett von einer Hebamme allein geleitet, so ist eine gleichzeitig angenommene Pflegerin deren Gehilfin. Sie hat den Weisungen der Hebamme Folge zu leisten. Auch bei der Leitung durch den Arzt muß die Pflegerin die Ratschläge der ihn unterstützenden Hebamme beachten. Sie darf diese in keiner Weise kritisieren oder ihnen entgegenwirken.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1913 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Medizinalabteilung des Königlich Preußischen Ministeriums des Innern. (1913). Die wichtigsten Grundsätze der Wochen- und Säuglingspflege. In: Krankenpflege-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28532-9_13
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Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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