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Verpflichtungen des Krankenpflegepersonals inbezug auf allgemeines Verhalten, namentlich Benehmen gegenüber den Kranken und deren Angehörigen, sowie gegenüber den Aerzten, Geistlichen und Mitpflegern; Berücksichtigung des Seelenzustandes des Kranken; Verschwiegenheit

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Zusammenfassung

Furchtlosigkeit und Gottvertrauen sind abgesehen von der erforderlichen Ausbildung die vornehmsten Grundlagen für die Krankenpflegetätigkeit, in der das Pflegepersonal auch widerwärtigen oder gefährlichen Krankheiten nahe tritt. Daneben muß unbedingte Zuverlässigkeit gefordert werden, weil Pfleger und Pflegerinnen infolge ihres Berufes jederzeit in nahe Berührung mit den Familien treten können. Im Benehmen und in der äußeren Erscheinung (Kleidung, Haartracht) soll das Pflegepersonal einen vertrauenerweckenden Ernst erkennen lassen. Es würde ihm wenig gut anstehen, wenn es aus leichtfertiger Gesellschaft oder in auffälligem Anzuge zu einer Hilfeleistung bei einem schwer Leidenden gerufen würde. Die Wichtigkeit der Sauberkeit des eigenen Körpers und des Anzuges ist bereits in den §§ 45, 173 und 174 besprochen, es ist aber außerdem nötig, daß der Anzug und besonders auch die Haartracht Sinn für Ordnung und Einfachheit erkennen läßt. Der Kranke wird beides erwarten. Pflegerinnen und Pfleger müssen sich ferner bemühen, aufdringliche Gerüche von ihrer Person fernzuhalten, weil die Kranken dadurch belästigt werden.

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Consortia

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Medizinalabteilung des Königlich Preußischen Ministeriums des Innern. (1913). Verpflichtungen des Krankenpflegepersonals inbezug auf allgemeines Verhalten, namentlich Benehmen gegenüber den Kranken und deren Angehörigen, sowie gegenüber den Aerzten, Geistlichen und Mitpflegern; Berücksichtigung des Seelenzustandes des Kranken; Verschwiegenheit. In: Krankenpflege-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28532-9_12

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