Zusammenfassung
Wenn der Verletzte, wie gewöhnlich bei schwereren Unfällen, nicht imstande ist, sich fortzubewegen, so stelle man erst durch Befragen und sodann durch schonende Untersuchung des verletzten Körperteils fest, welche Art von Verletzung vorliegt. Oft wird es nötig sein, durch Auftrennen der Kleider in der Naht oder durch Aufschneiden der Stiefel die verletzte Körperstelle zugänglich zu machen.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Reichsgesundheitsamt. (1930). Erste Hilfe bei Verletzungen und äußeren Krankheiten. In: Leitfaden für die erste Hilfeleistung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28458-2_3
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