Zusammenfassung
Die Sterblichkeit der Seeleute auf den Kauffahrteischiffen übertrifft, die der gleichalterigen männlichen Bevölkerung an Land. Viele finden den Tod durch Ertrinken und durch andere Unglücksfälle; auch innere Krankheiten (besonders Tuberkulose, Wechselfieber und die eigentlichen Tropenkrankheiten) tragen zu der Erhöhung der Sterblichkeit wesentlich bei.
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Referenzen
*) Diese Vorschriften, welche durch die Bekanntmachungen vorn 1., 2. und 3. Jult 1905 (Reichs-Gesetzbl. S. 561) erlassen sind, sind im Anhange (S. 245 ff.) abgedruckt.
*) Teilweise ausgenommen sind nur die Hochseefischerei-Fahrzeuge; vgl. den Abdruck der Bekanntmachung auf Seite 245.
*) § 1 der Vorschriften über den Befähigungsnachweis und die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kaussahrtei-schissen vom 16. Januar 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 3).
*) Nähere Belehrung gibt das im Kaiserlichen Gesundheitsamte be-arbeitete und im Verlage von Julius Springer (Berlin) erschienene Bandwurm- und Trichinen-Merkblatt.
*) Über die schädlichen Folgen des Genusses geistiger Getränke be-lehrt das im Kaiserlichen Gesundheitsamte bearbeitete und im Verlage von Julius Springer (Berlin) erschienene Alkohol-Merkblatt.
*) Nach dem Gesetze, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vorn 30. Juni 1900 ist im Deutschen Reiche jede Erkrankung und jeder Todesfall an Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleckfieber (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalischer Beulen-pest), Pocken (Blattern) und jeder Fall, welcher den Verdacht einer dieser Krankheiten erweckt, der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Auch für die meisten anderen ansteckenden Krankheiten besteht in den deutschen Bundesstaaten eine Anzeigepflicht.
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Gesundheitsamte, K. (1906). Gesundheitspflege. In: Gesundheitsamte, K. (eds) Anleitung zur Gesundheitspflege auf Kauffahrteischiffen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26696-0_1
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