Zusammenfassung
Schon vor dem Weltkriege wurde die Mehrung des Mittel- und Kleinbesitzes durch einige Landesgesetze erstrebt, insbesondere durch die preußische Ansiedlungs- und Rentengütergesetzgebung (seit 1886). Infolge des unglücklichen Krieges wurde der Ruf nach innerer Kolonisation lauter und dringender. Das Programm für die neue Gesetzgebung wurde in Art. 155 der Reichsverfassung aufgestellt. Es befaßt sich auch mit dem Wohnungswesen und der Auflösung der Familienfideikommisse, welche dem Landesrecht anbefohlen wird.
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Literatur
Eine Übersicht bei Martin Wolff, Sachenrecht §§90ff.
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v. Gierke, J. (1928). Das neue Reichssiedlungsrecht. In: Bürgerliches Recht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 9. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26568-0_14
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