Zusammenfassung
Wenn wir auch einige Verbindungen mit dem Pfuschertum wünschen oder dulden, eine „anerkannte“ medizinische Wissenschaft wird sich immer abgrenzen lassen müssen mit ihren Verantwortlichkeiten, ihren Pflichten und Kunstfehlern. Und da stellt uns die moderne Versicherungspraxis, die vor kurzem in der Schweiz eine Ausdehnung bekommen hat wie nirgends sonst, eine Anzahl neuer Probleme, die ein im höchsten Grade diszipliniertes Denken verlangen. Die Annahme von ursächlichen Zusammenhängen, die Konstatierung von Symptomen und Tatsachen bekommt auf einmal eine unendlich wichtigere Bedeutung und verlangt Ersetzung althergebrachten Schlendrians durch eine maximale Präzision der Beobachtung und des Denkens, wie man sie bis jetzt nur bei guten gerichtlichen Untersuchungen zu sehen gewohnt war. Wie oft mußte der Arzt eine Todesursache bescheinigen, nicht nur bei Patienten, die er ohne ganz sichere Diagnose hatte behandeln müssen, sondern wo er den Verstorbenen überhaupt gar nicht kannte und sich bloß von den Verwandten über die mit dem Tod verbundenen Umstände belehren lassen mußte. Auch da wird er nun den Mut haben müssen, die übliche Herzlähmung oder ähnliche Diagnosen zu ersetzen durch ein „ich weiß es nicht“, das aber die fatale Konsequenz mit sich bringt, ihn zu verpflichten, vor einem solchen negativen Ausspruch sein möglichstes zu tun, um die Diagnose festzustellen und namentlich auch um jeden Umstand, der versicherungstechnisch in Frage kommen könnte, herauszufinden. Er tritt auf einmal an die Stelle des Gerichtsarztes mit seiner hohen Verantwortlichkeit, der alle Mittel aufzuwenden verpflichtet ist, einen Tatbestand positiv und negativ sicherzustellen. Das kleinste Versehen, die sonst verzeihlichste Unterlassung kann hier auf einmal schwere pekuniäre Folgen haben. Früher konnte man sich sehr viel leichter mit Oberflächlichkeiten beruhigen, und die Praxis selber sanktionierte den Schlendrian nicht ohne guten Grund. Es kamen ja nur Verbrechen gegen das Leben in Betracht, und solche sind bei uns so selten, daß man sich mit der großen Wahrscheinlichkeit ihres Nichtvorliegens beruhigen und zugleich annehmen kann, daß die Entdeckung von einem pro Mille Verbrechen mehr die Aufwendung so großer Quantitäten von Mühe und Scharfsinn nicht lohnen würde. Jetzt, wo jeder Unfall entschädigungspflichtig ist, ist die Aufgabe eine ganz andere geworden, und mancher Herzschlag oder Gehirnschlag wird sich in der Folge in eine Kohlenoxydvergiftung oder irgendeinen andern Unfall oder auch in eine spontane Krankheit verwandeln.
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Zur Entstehung der Unfallneurosen. Münch. Med. Wochenschr. 1915, S. 400.
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Bleuler, E. (1962). Die Präzision in der Praxis. In: Das Autistisch-Undisziplinierte Denken in der Medizin und Seine Überwindung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26517-8_8
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