Zusammenfassung
Auf die verschiedenste Weise ist es schon versucht worden, den oben geschilderten Mißständen abzuhelfen. Es sei hier in erster Linie auf die Amortisationshypothek und die Hypothekarlebensversicherung, dann auf die Hypothekenversicherung, ferner auf die Hypothekenschutzbanken, schließlich auch auf die Mietverlustversicherung als Teilmaßnahme hingewiesen.
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Literatur
Vgl. Friedrich Schwarz, Städtischer Grundkredit und Tilgungshypothek. Bericht für die Immobiliarkreditkommission nebst einer Abhandlung über die Tilgungshypothek. Berlin 1915.
Betrieben insbesondere von der „Leipziger Lebensvers.-Ges.“ a. G., der „Germania“, Stettin, dem „Nordsterne Berlin und „Der Anker“, Wien.
Vgl. die Veröffentlichung des Rheinischen Vereins für Kleinwohnungswesen (von Dr. Mewes) und des Groß-Berliner Vereins für Kleinwohnungswesen (Diplom-Ingenieur Leyser).
Vgl. die ergänzenden Ausführungen von Herrn Präsident van der Borght, die dem Verfasser erst nach Drucklegung zugingen: S. 57.
Vgl. die allgemeinen Bestimmungen und die Satzung vom Jahre 1918 sowie die Veröffentlichung der Gesellschaft „Der Hypothekenschutz“.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Heymann, H. (1920). Unzureichende Reformbestrebungen. In: Die Hauslebensversicherung als Teil der Sachwertversicherung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26217-7_2
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