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Die deutsche und polnische Bevölkerung Oberschlesiens in Beziehung zu den natürlichen Verhältnissen des Landes und die Verteilung des Grundbesitzes

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Die Polen in Oberschlesien

Zusammenfassung

Unter dem Namen Oberschlesien begreift man heute allgemein den preußischen Regierungsbezirk Oppeln. Nach Partsch ist dieser Name zuerst im 15. Jahrhundert nachzuweisen; er bezeichnete ursprünglich ein Gebiet, dessen West- und Nordgrenze gegen die des Regierungsbezirks Oppeln zurücktrat, dessen Grenzen nach Süden und Osten sich aber noch über die heutigen deutschen Landesgrenzen hinaus erstreckten. Innerhalb des Regierungsbezirks kann man demnach mit Partsch kulturgeographisch einen Kern Oberschlesiens unterscheiden, dessen Gebiet dem preußischen Anteil an dem ehemaligen mittelalterüchen Oberschlesien, im wesentlichen den 1742 von Preußen erworbenen Landesteilen der alten Herzogtümer Oppeln1) und Ratibor2) entspricht.

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Literatur

  1. Der in Frage kommende Teil des alten Herzogtums Oppeln mit einem Flächeninhalt von 7156 qkm wird etwa durch eine Linie begrenzt, die sich von dem Mündungsgebiet der Neiße und des Stober nach Süden bis einschließlich zu der Gegend um Neustadt hinzieht. Von hier wendet sie sich unter Einschluß der Gebiete von Kosel und Gleiwitz nach Osten und alsdann nach Nordosten bis zu dem Quellgebiet der Malapane, dann nordwestlich bis zum Quellgebiet der Prosna, um von dort nach Westen verlaufend wieder die Oder zu erreichen. Eingeschlossen in diesen Komplex und ihm beizuzählen ist noch mit 133 qkm Flächeninhalt das im Kreise Groß-Strehlitz gelegene, ehemals zum Fürstbistum Neiße gehörige Gebiet von Ujest.

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  2. Die zersplitterten Reste des alten Herzogtums Ratibor, welche im Frieden von Breslau 1742 an Preußen fielen, umfassen mit 3009 qkm Flächeninhalt das Fürstentum Ratibor mit Rybnik, Sohrau und Rauden, ferner den nördlichen Teil der freien Minderherrschaft Oderberg, die freie Minderherrschaft Loslau, die freie Standesherrschaft Pleß samt Myslowitz, die Standesherrschaft Beuthen und das Amt Imielin mit Chelm und Kosztow (vgl. Joseph Partsch, „Schlesien“ II. Teil: Landschaften und Siedelungen, 1. Heft, „Oberschlesien“).

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  3. Ab 1, Juli 1911 ist als 26. Kreis des Regierungsbezirks Oppeln die Stadt Neiße als besonderer Stadtkreis aus dem Landkreis Neiße ausgeschieden.

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  4. Vgl. S. 31 u. Tab. II.

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  5. Auf der meteorologischen Station in Ratibor wurden in den Jahren 1909 und 1910 die sehr starken Niederschlagsmengen von 836,7 bzw. 821,0 mm Gesamthöhe gemessen. Maximum und Minimum der Lufttemperatur betrug in den Jahren. 1908, 1909 und 1910: + 32,5°, + 30,5° und + 30,0° C, bzw. — 26,2°, —19,7° und — 15,5° C. 1910 wurden in Ratibor 102 Frosttage, auf der meteorologischen Station in Rosenberg 106 Frosttage gezählt (vgl. die Angaben in den statistischen Jahrbüchern für den preußischen Staat und für das Deutsche Reich).

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  6. Der Löß besteht aus sehr feinem Quarzstaub mit feinst verteiltem kohlensauren Kalk. Er enthält Kalkkonkretionen — Lößkindel — und feinste Körnchen von Feldspat, Hornblende, Augit usw. Durch Verwitterung derselben und Auslaugung seines Kalkgehaltes entsteht aus ihm der fruchtbare Lößlehm.

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  7. Nach den Angaben des Gemeindelexikons für das Königreich Preußen auf Grund der Volkszählung vom 1. XII. 1905, VI. Band, Provinz Schlesien, Berlin, 1908.

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  8. Für die letzte Zählung vom 1. Dezember 1910 standen mir die Bevölkerungsziffern der Gemeinden unter 1000 Einwohnern nicht zur Verfügung, so daß für die auf beiden Seiten der Oder gelegenen Landkreise Oppeln, Kosel und Ratibor eine Berechnung der Bevölkerung links und rechts der Oder nicht möglich war.

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  9. Für das gesamte Staatsgebiet 13,40 Mark überhaupt, und 13,10 Mark auf dem Lande.

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  10. Vgl. M. Sering „Die Verteilung des Grundbesitzes und die Abwanderung vom Lande“. Berlin 1910, S. 25.

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  11. Partsch, a. a. O., S. 18.

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  12. Der Regierungsbezirk Stralsund, in welchem der Prozentsatz den des Regierungsbezirks Oppeln fast erreicht, hat einen Flächeninhalt von nur 401 300 ha gegen 1 323 000 ha des Regierungsbezirks Oppeln.

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  13. Statistisches Jahrbuch für den preußischen Staat 1911, Berlin 1912, S. 75. (Sigmaringen ist hierbei nicht berücksichtigt).

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  14. Vgl. oben, S. 11.

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  15. Nicht ein Drittel vom erblichen bzw. die Hälfte vom lassitischen Besitz sollten die dienstpflichtigen Bauern Oberschlesiens — z. T. spannfähige Bauern — an die Gutsherrschaft verlieren, sondern ihr gesamtes Land bis auf 3–4 Morgen. Nur diesen Rest sollten sie als freies Eigentum behalten unter Verzicht auf das Anrecht an Bauholz, Waldweide und Waldstreu und unter der Verpflichtung, den Gutsherren noch 4 Jahre lang gegen Tagelohn Dienste zu leisten.

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  16. Durch eine Sonderbestimmung von 1827 sollten nicht alle spannfähigen Bauern Oberschlesiens — im allgemeinen solche mit mehr als 8 Morgen Ackerland — sondern nur diejenigen regulierungsfähig sein, welche mehr als 25 Morgen besaßen, und auch diese nur dann, wenn sie, was selten zutraf, zu Spanndiensten verpflichtet waren. Vgl. Partsch, a. a. O. S. 17.

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  17. M. Sering: „Die Verteilung des Grundbesitzes und die Abwanderung vom Lande“. Berlin 1910. S. 25.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Weber, P. (1913). Die deutsche und polnische Bevölkerung Oberschlesiens in Beziehung zu den natürlichen Verhältnissen des Landes und die Verteilung des Grundbesitzes. In: Die Polen in Oberschlesien. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26113-2_2

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