Zusammenfassung
In vielen Geschäftszweigen des Großhandels ist es üblich, Meinungsverschiedenheiten nicht durch die ordentlichen Gerichte, sondern durch ein eigens zu diesem Zwecke eingerichtetes, privates Schiedsgericht schlichten zu lassen. Veranlaßt wurde dies in der Hauptsache durch das Bestreben des Handels, die Schwerfälligkeit und die hohen Kosten der heutigen Prozeßführung zu vermeiden, sowie Fragen des alltäglichen Lebens, unter Umgehung von Berufsrichtern, mögüchst durch Männer aus der Praxis entscheiden zu lassen. So bestehen u. a. ständige private Schiedsgerichte im Kaffeehandel, im Großhandel mit Baumwolle, im Verkehr mit größeren Speditionsfirmen usw. Ganz besonders aber ist das Schiedsgerichtswesen — infolge seiner Bedeutung und häufigen Inanspruchnahme — im internationalen Getreidehandel ausgebildet, für den eine größere Anzahl derartiger Einrichtungen besteht1).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Vgl. Bayerische Handelszeitung, Nr. 27 und 29, Jahrgang 1907.
Vgl. „Ein Abriß über das englische Arbitrationswesen“ von Maximilian Praschkauer, London und Leipzig 1894.
Vgl. Kapitel über Importgeschäfte.
Vgl. „Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung“. Heft V. Köln 1907.
Rights and permissions
Copyright information
© 1917 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Jöhlinger, O. (1917). Das Schiedsgerichtswesen im Getreidehandel. In: Die Praxis des Getreidegeschäftes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26108-8_9
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-26108-8_9
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-23996-4
Online ISBN: 978-3-662-26108-8
eBook Packages: Springer Book Archive