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Zusammenfassung

Die Beamtenstellung des Hochschulprofessors wird im folgenden besprochen werden. Das Thema hat dadurch seine besondere Schwierigkeit, weil im Gefühl der Beteiligten gerade diese Seite ihrer Stellung, die doch die äußere Grundlage ihres Wirkens überhaupt bildet, sehr zurücktritt. Daß dies möglich ist, folgt aus der Eigenart der Korporation, der der Hochschulprofessor angehört. Diese ermöglicht ihm eine Wirksamkeit in sehr weiten Grenzen der persönlichen Bewegungsfreiheit, aber doch immer als Beamter. Über die Weite dieser Grenzen herrschen vielfach falsche Vorstellungen, indem man sich an einem falschen Vergleichsobjekt zu unterrichten strebt, an den Universitäten. Weder stehen sich rechtlich Hochschulen und Universitäten ohne weiteres in allen Beziehungen gleich, noch auch sind tatsächlich ihre Glieder sich ohne weiteres gleichgestellt oder nach gleichen Grundsätzen zu beurteilen. Auch wenn wir uns als den Universitäten gleich einschätzen, ist damit noch nicht gesagt, daß dies von der andern Seite und von der Allgemeinheit auch geschieht. Ein Beweis dafür sind z. B. die wenigen Fälle, in denen ein Ordinarius einer Universität dem Ruf als etatmäßiger Professor an einer Technischen Hochschule gefolgt ist.

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Literatur

  1. In der Breslauer Verfassung ist diese Eigenart nicht zum Ausdruck gekommen, so daß man auch schwanken kann, zu welcher der dort (§7) genannten Kategorien der Lehrer diese Professoren gehören, insbesondere ob sie etatmäßige Professoren oder Honorarprofessoren sind. Da nicht alle diese Professoren Abteüungsmitglieder sind, so wird man sie den Honorarprofessoren zuzurechnen haben. Denn die etatmäßigen Professoren sind nach der Verfassung (§11) von selbst Abteilungsmitglieder.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Kähler, W. (1913). Einleitung. In: Die Rechtsstellung der Lehrkräfte an den Preußischen Technischen Hochschulen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26098-2_1

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