Zusammenfassung
Ein ewiger Wechsel von Aufschwung und Niedergang, ein rhythmisches Schwanken zwischen Anspannung und Abspannung der Kräfte beherrscht das “Wirtschaftsleben der Völker. In diesem Strome der Weltwirtschaft überschlägt sich die Woge der Konjunktur, sobald sie den Höhepunkt ihrer Bewegung erreicht hat, und reißt alles mit sich fort, was ihr nicht widerstehen kann. In dem Umschwung, der aus dem Aufstieg der Entwicklung zum Absturz führt, offenbart sich uns das Wesen der Krise1).
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Literatur
Vgl. Walter Fischer, Das Problem der Wirtschaftskrisen im Lichte der neuesten nationalökonomischen Forschungen. Karlsruhe 1911. Alle neueren Erklärungen der Krisenerscheinungen (Herkner, Sombart, Spiethoff, Schumpeter, Lexis u. a.) gehen übereinstimmend von der Tatsache aus, daß diese wirt-schaftlichen Störungen der Produktion und des Absatzes, des Geld- und Kreditverkehrs in erster Linie aus dem Zusammenhang der allgemeinen Konjunkturbewegungen zu begreifen sind, die ihnen vorhergehen und nachfolgen. So unterscheidet auch Fischer Hausse und Baisse als die beiden chronischen Erscheinungsformen der Konjunktur und die akute Krise, welche als ein vorübergehender Vorgang „die auf die Spitze getriebene Hausse ablöst und den Umschwung zur Depression einleitet“ (S. 3). In bezug auf die nähere Beschreibung der mannigfaltigen Formen, in welchen sich jener Umschwung vollzieht, möchte ich auf den vortrefflichen Artikel Professor Herkners im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. V, S. 413 ff., IL Aufl., Jena 1900, verweisen. Aus eigenen Erlebnissen gebe ich im folgenden nur ein historisches Beispiel.
Vgl. Adolf Hasenkamp, Die wirtschaftliche Krise des Jahres 1907 in den Vereinigten Staaten von Amerika. Jena 1907, S. 13ff.
So sank z. B. der Preis der Linsen in wenigen Wochen von ca. 650 auf 150 M, per 1000 kg.
Vgl. auch das skeptische Urteil von Arthur Spiethoff, „Vorbemerkung zu einer Theorie der Überproduktion“, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, Jahrgang 26, Bd. II, S. 302.
Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. V, S. 419.
Über die Reservevorschriften vgl. Banking Law Journal, Bd. 25, S. 421 ff. und 337 ff.
Vgl. den Aufsatz über die amerikanische Bankreform von L. Bendix und Dr. J. Jastrow im Jahrbuch für Nationalökonomie und Statistik, Jena 1914.
Vgl. die Antragsformulare und Policen der Chicago life Insurance Co. und der New York Life Insurance Co., welche diesen Versicherungszweig vorwiegend betreiben.
Hierdurch würde es auch möglich sein, die zum Teil recht anfechtbaren Sicherungsübereignungen von Warenlagern zu vermeiden, die durch den jetzt oft herrschenden Mangel an greifbaren Reserven notwendig werden. Hierzu vergleiche insbesondere: Hoeniger, Die Sicherungsübereignung von Warenlagern, und Conrad Hellwig, Gläubigernot (Berlin 1912).
Das ausgeglichene Alter liegt stets noch über dem Alter des ältesten Teilhabers, weil das Gesamtrisiko durch das Hinzutreten eines, wenn auch jüngeren, so doch eo ipso das des ältesten erschwerenden Risikos erhöht wird.
Eventuell unter Heranziehung des Vertrauensarztes der Versicherungsgesellschaft.
Die nebenstehende Statistik gewährt einen Überblick über den Anteil der verschiedenen Unternehmungsformen an der Geschäftsversicherung im Bestande einer Versicherungsgesellschaft, die diesen Zweig zum Spezialgebiet gewählt hat. Über die durchschnittliche Höhe der Versicherungssummen und den prozentualen Anteil der verschiedenen Unternehmungsformen an dem Gesamtbestande ergeben sich bemerkenswerte Aufschlüsse. Die Höhe der durchschnittlichen Versicherungssumme ist ein Beweis dafür, daß es sich hier in der Regel um weit höhere Abschlüsse handelt als bei der privaten Lebensversicherung.
Berlin 1918, S. 31.
Wir müssen uns im Rahmen dieser wirtschaftlichen Arbeit darauf beschränken, hier auf juristische Gutachten zu verweisen, die insbesondere Justizrat Mankiewitz, Berlin, Reehtsanwalt Kämmerer, Hamburg, und Justizrat Franz Heinitz, Berlin, ausgearbeitet haben. Auch sei der Aufsatz von Dr. Hans Brinkmann über die Teilhaberversicherung in der Zeitschrift für Versicherungswissenschaft (Schriftleiter Prof. Dr. Alfred Manes, Berlin) vom 1. Juni 1916, Bd. 16, Heft 4, erwähnt. Alle mir bekannten juristischen Gutachten sprechen sich sowohl in bezug auf das preußische, wie auf das hamburgische Steuerrecht für die Abzugsfähigkeit der Prämien von der Einkommensteuer aus.
Müller — Erzbach, Zeitschrift für Handelsrecht, Bd. 61, S. 357 ff.; Bd. 64, S. 530ff.
Sonderabdruck aus der Festschrift für Georg Cohn, Zürich 1915, S. 5.
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Heymann, H. (1920). Die Geschäftsversicherung. In: Die soziale Sachwerterhaltung auf dem Wege der Versicherung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26076-0_2
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