Zusammenfassung
Es lagen bisher keine Untersuchungen vor, die sich auf Grund persönlicher Nachforschungen in den Sippen von Kriminellen mit einer exakten Auszählung der Geisteskrankheiten nach verschiedenen Verwandtschaftsgraden befassen. Und doch sind solche Untersuchungen unumgänglich notwendig um die Frage zu entscheiden, was für Erbanlagen am Zustandekommen des Verbrechens mitwirken. Seitdem man zwischen echten Psychosen und abnormen Haftreaktionen schärfer zu unterscheiden gelernt hat, hat die Anstaltserfahrung immer wieder gezeigt, daß echte Psychosen bei Verbrechern im allgemeinen nicht häufiger auftreten, als es der Durchschnittserwartung entspricht, dennoch hat sich seit Lombroso die Meinung erhalten, wonach die Ursprünge des Verbrechens und der Geistesstörung in ihren Wurzeln auf einen gemeinsamen Ursprung zurückgehen. Die heute noch stark verbreitete Anschauung, die in den Verbrechern vorwiegend schizoide Psychopathen erblickt, ist letzten Endes nichts anderes als der Lombrososche Gedanke noch einmal, aber in starker Verdünnung.
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Stumpfl, F. (1935). Verbrechen und Geisteskrankheit. In: Rüdin, E. (eds) Studien über Vererbung und Entstehung Geistiger Störungen. Monographien aus dem Gesamtgebiete der Neurologie und Psychiatrie, vol 61. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25838-5_3
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