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Zusammenfassung

Vorgeschichte der Vorschriften. Während es in einzelnen Staaten, so in Frankreich und England, schon bald nach Errichtung der ersten Elektrizitätswerke für nötig erachtet wurde, die Ausführung derartiger Anlagen auf dem Wege der Gesetzgebung zu regeln, hat sich die Starkstromtechnik in Deutschland unbeeinflußt von jeder Einwirkung oder Aufsicht des Staates frei entwickeln können. Hierin ist auch durch das „Gesetz über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs“ vom 6. April 1892 und durch „das Telegraphen-Wege-Gesetz“ vom 18. Dez. 1899 keine wesentliche Änderung eingetreten; denn diese Gesetze betreffen in der Hauptsache das ausschließliche Eecht des Staates, Telegraphen- und Fernsprechanlagen zu errichten und das Recht, die öffentlichen Wege dazu zu benützen; auch da, wo sich aus ihrer Anwendung technische Maßnahmen ergeben, lassen sie den denkbar weitesten Spielraum für deren Auswahl und für die Art ihrer Durchführung.

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Referenzen

  • Die an der Ausarbeitung der Vorschriften beteiligten Organe des V. D. E. waren im J. 1914 wie folgt zusammengesetzt:

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  • Kommission für Errichtungs- und Betriebsvorschriften: Weber (Vorsitzender), Alvensleben, Bundzus, Fleischmann, von Gaisberg, Görges, Groß, Gunderloch, Himmelheber, Hoechtl, Huffmann, Jäger, Klingenberg, Litzrodt, Lux, Montanus, Noetel, Overmann, Passavant, Perls, Schaefer, Schröder, Schrottke, Seidel, Singer, Stotz, Taaks, Vogel, Vogelsang, Wentzke, Wilkens, Wittfeld, Zapf.

    Google Scholar 

  • Bergwerkskomitee: Brion, Dettmar, Enke, Fritsche, Goetze, Kloetzer, Philippi, Rittershaus, Schwantke, Siemens, Soeder, Vogel, Weber, Wille, Winckhaus. Zu den Beratungen” dieses Komitees entsenden Vertreter: die K. Oberbergämter Bonn, Breslau, Claustal, Dortmund, Halle, München, K. Bergamt Freiberg; die K. Bergwerksdirektion Saarbrücken, die K. General direkt ion der Bergwerke usw. München und das Ministerium für Elsaß-Lothringen, Abteilung des Innern, in Straßburg.

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  • Im Komitee für Betriebsvorschriften sind folgende Körperschaften vertreten: V. d. E. (Alvensleben, Schroeder, Seidel), Vereinigung der Elektrizitätswerke (Engelmann, Wilkens), Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein (Fischer), Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund (Enké), Elektrot. Verein am Niederrhein (Seyfferth), Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands (Khern), Verein deutscher Eisenhüttenleute (Vahle), Nordwestliche Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahl-industrieller (Börnecke), Oberschlesischer Berg- und Hüttenmännischer Verein (Vogel).

    Google Scholar 

  • Ein Erlaß des Preuß. Ministers für Handel und Gewerbe vom 18. 8. 1914 sagt: .... Ich habe bereits in mehreren Erlassen den Behörden empfohlen, bei Handhabung staatlicher Hoheitsrechte die Vorschriften des V. d. E. als technische Richtschnur zu benutzen. Im allgemeinen ist es nicht erwünscht, von den Verbandsvorschriften abzuweichen, es sei denn, daß gewichtige Gründe dafür sprechen. Die Industrie legt mit Recht den größten Wert auf die Einheitlichkeit der Vorschriften und ihrer Durchführung. Sollten aber die Auf-fassungen der Sachverständigen über erforderliche Schutzmaßnahmen von denen des Verbandes abweichen und insbesondere Verschärfungen der Verbandsvorschriften für erforderlich erachtet werden, so erscheint es zweckmäßig, vor dem Erlaß entsprechender Anordnungen der vorgesetzten Behörde Bericht -zu erstatten.

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  • In wichtigen Fällen ist meine Entscheidung herbeizuführen. Anlagen, die vor dem 1. Juli 1915, dem Zeitpunkt des Inkraft- tretens der neuen Vorschriften, nach diesen hergestellt und betrieben werden, sind nicht zu beanstanden, wenn sie ihnen in allen Punkten entsprechen, nicht etwa nur die erleichternden Bestimmungen in Anspruch nehmen.

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C. L. Weber (Geb. Regierungsrat)

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1921 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Weber, C.L. (1921). Einleitung. In: Weber, C.L. (eds) Erläuterungen zu den Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Starkstromanlagen einschliesslich Bergwerksvorschriften und zu den Sicherheitsvorschriften für elektrische Strassenbahnen und strassenbahnähnliche Kleinbahnen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25824-8_1

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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