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Fortgang und Tragweite der internationalen Arbeiterschutzverträge

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Zusammenfassung

Der schweizerische Bundesrat hat auf den 15. September 1913 eine internationale Arbeiterschutzkonferenz mit der folgenden Begründung einberufen:

„Die Bestrebungen, Fragen des Arbeiterschutzes auf dem Wege internationaler Vereinbarungen zu regeln, haben durch den Abschluß der zwei Staatsverträge vom 26. September 1906 über das Verbot der industriellen Nachtarbeit der Frauen und über das Verbot der Verwendung von weißem Phosphor in der Zündholzindustrie einen ersten und daher um so höher anzuschlagenden Erfolg erzielt.

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Referenzen

  1. Über eine „Lehrlingsbildungsanstalt” der französischen Glasindustrie spricht sich der Gewerbeinspektor von Valenciennes wie folgt aus: „Quelques enfants se sont enfuis et ont été retrouvés sans un sou, mourant de faim et de froid dans la saison d’hiver. Que peuvent devenir ceux qui restent? Sur 900 à 1000 enfants qui ont passé par cette école d’apprentissage, 5 ou 6 au plus sont devenus verriers. Ce sont ceux-là que Ton présente. Mais les autres! A l’âge où les enfants ont besoin d’air, de lumière, de courir, ils sont exposés à un travail déprimant, à la chaleur intolérable des fours, pendant dix heures consécutives, à la brutalité des contremaîtres, quelquefois du directeur, quand ce n’est pas des ouvriers ,... puis, pendant le reste du temps, condamnés à l’immobilité. Et le régime dure jusqu’au jour ou, écœurés, anéantis, sans aucune ressource, ils fuiront pour retrouver un peu de cette liberté qui leur est si chère et dont ils ont si peu joui.” Rapports sur l’application des lois réglementant le travail en 1910. Ministère du Travail, Paris 1911, S. XXVIII, XXIX und 137.

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  2. Altersgliederung und Sterblichkeit in England und Deutschland, in: Zeitschr.fürSozialwischaft, XII. Bd. Heft6. 1909 und: Sozxale Medizin und Hygiene Bd, IV, 1909.

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  3. Lavoro dei Fanciulli e crescenza del corpo. Ufficio del Lavoro Sene B. Nr. 26. S. 69, Roma 1910.

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  4. Aus der folgenden Aufstellung geht der Reifegrad der Länder für den Zehnstundentag hervor. Berücksichtigt sind solche Länder, aus denen bis 1912 ausreichende Angaben über die Arbeitszeit in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitern oder in allen Betrieben vorliegen. Für je 100 Arbeiter betrug demnach die Arbeitsdauer in nichtkontinuierlichen Betrieben zehn oder weniger Stunden: Deutsches Reich 100 Österreich (1906) 53 Frankreich 100 Italien (1909) 43 Großbritannien (1906) 100 Belgien (1896) 43 Niederlande (1909) 100 Massachusetts (1909) 99 Dänemark (1906) 91 New York (1911) 96 Schweden (1910) 77 Ohio (1911) 93 Rußland (Textilfabriken) (1907) 76 Illinois (1911) 92 Schweiz (1911) 65 Pennsylvania (1911) 89 Ungarn (1900) 60 Für Spanien und Portugal, Norwegen und den Balkan fehlen die Angaben. Kurz bevor Deutschland zum gesetzlichen Zehnstundentage überging, betrug die Quote der bereits im Zehnstundenbetriebe befindlichen Arbeiter 43, in den Niederlanden 47 Proz. Die längsten Arbeitsstunden besitzen Ostindien und Japan.

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  5. Man kann den Rekord des deutschen Arbeiters, der in 3 Wochen 295Y2 Arbeitsstunden, darunter zehnmal eine 24 stündige Schicht leistet (vgl. auch Wiskott, Die Arbeitszeit in der Großeisenindustrie. Conrads Jahrb. für Nat.-Ök. III. F., 46. Bd., 1913, S. 57), nur mit jenem des amerikanischen Kollegen vergleichen, der in demselben September 26 Doppelschichten absolviert, um sich gut anzuziehen „wie weiße Leute” — er ist ein Neger. (Report on Conditions of Employment in the Iron and Steel Industry in the U. States, 1913, vol. III p. 202).

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  6. Report of the minutes of evidence taken before the Select Committee on the State of Children employed in the manufactories of the U. K. p. 345.1816. Das folgende ergänzt unsere Arbeit: Die geschichtlichen Motive des internationalen Arbeiterschutzes, in: Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Bd. I, S. 79–104 (1903) und die treffliche Darstellung bei E.Máhaim, Le Droit international ouvrier, Paris, Larose-Tenin, 1913.

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  7. First Report from Select Committee on Exportation of Machinery 1841 (201), p. 27 qu. 311.

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  8. „The spinning and doubling of finest counts require large experience and excessive care, and it can be only successfully carried on where the work-people are skilful and highly trained. It is doubtless for this reason, coupled with the climatic advantages of Great Britain, that this branch of the cotton trade has not suffered appreciably from foreign competition.” Aus dem Prospekt der Fine Cotton Spinners’ and Doublera’ Association zitiert von Hermann Levy, Monopoly and Competition, 1911, S. 250.

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  9. „The finest achievement of industrial co-operation that the world can show,” G. B. Dibblee, The laws of supply and demand. 1912. S. 153.

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  10. „Schon zu wiederholten Malen ist in der Schweiz versucht worden, , Maurerschulen zu errichten, um unsere Landsleute in diesem Berufe zu tüchtigen Arbeitern heranzubilden, aber leider blieben die Versuche erfolglos, und statt den. italienischen Maurer zu ersetzen, zieht es der schweizerische Arbeiter vor, dem Italiener als Handlanger zu dienen.” Ergebnisse der eidgenössischen (schweizerischen) Betriebszählung vom 9. August 1895 Bd. 3 8. 96 (1911). In den schweizerischen Spinnereien stieg im letzten Jahrzehnt die Quote der Fremden von 11,9 auf 23,4, in den Webfabriken von 7,1 auf 12,3 v. Hundert. „In den Webereien sind die hygienischen Verhältnisse der Arbeit und der Verdienst besser als in den Spinnereien. Darum offenbar haben sich die Einheimischen aus letzteren in stärkerem Maße zurückgezogen und die Arbeitsplätze den Ausländern überlassen.” Schweizer. Fabrikstatistik vom 5. Juni 1911, S. XX, Bern 1912. Eine lebendige Charakteristik der industriellen Eigenart der italienischen und polnischen Wanderarbeit enthält der badische Inspektionsbericht von 1911 (Jahresberichte der Gewerbe-Aufsichtsbeamten, Berlin 1912, Bd. II, 5 (7–9). Zu erinnern ist, daß in der Industrie der Steine und Erden ein Fünftel der männlichen Lohnarbeiter im Deutschen Reiche im Auslande geboren war, 8,6 v. H. im Bergbau und Hüttenwesen, 8,11 in der Landwirtschaft, 7,8 im Baugewerbe, 5,6 in der Textilindustrie. In Frankreich (1906): 7,1 v. H. Ausländer im Bergbau, 20,69 in der Schwereisenindustrie, 11,95 im Baugewerbe, 10,03 in der Textilindustrie.

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  11. Ein Beispiel: der AufSichtsbeamte für Liegnitz berichtet: „Nachtarbeit wird lediglich wegen wirtschaftlicher Vorteile in zwei Kunstwollefabriken in Sagan und Grünberg vorgenommen, die seinerzeit von eingewanderten Ausländern aus Mähren und England gegründet worden sind. Diesem üblen Beispiel ist aus Gründen des Wettbewerbes eine zweite Grünberger Kunstwollefabrik neuerdings gefolgt. Da die heimische Bevölkerung Nachtarbeit scheut, ist es der Saganer Firma nur durch Zuzug aus Mähren möglich geworden, die Nachtarbeit in dem derzeitigen Umfang aufrechtzuerhalten. Da die regelmäßige Nachtarbeit, wo nur immer es technisch angängig ist, als böser Feind des Arbeiterschutzes unterbleiben sollte, ist durch den Gewerbeinspektor ver-anlaßt worden, daß wenigstens alle Arbeiter, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, aus den fraglichen Kunstwollefabriken auf Grund des § 120 c der GO. entfernt worden sind. Die Entfernung dieser Arbeiter aus der Nachtschicht ist überall dort erstrebenswert, wo dies mit Rücksicht auf die Natur des Betriebes möglich ist. In einer der Kunstwollefabriken ist daher die Nachtarbeit der Arbeiter unter 18 Jahren bereits seit längeren Jahren abgeschafft worden.” Jahresberichte der Gewerbe — Auf Sichtsbeamten und Bergbehörden für das Jahr 1911. Bd. I, Preußen, Berlin 1912, S. I, 182. Auf die Abneigung der nordfranzösischen Arbeiter, ihre Kinder den Berufsgefahren und der Nachtarbeit in der Glasindustrie auszusetzen, geht die schwunghafte Einfuhr und der Handel mit italienischen und spanischen Kindern zurück.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Bauer, S. (1913). Fortgang und Tragweite der internationalen Arbeiterschutzverträge. In: Fortgang und Tragweite der internationalen Arbeiterschutzverträge. Schweizerische Vereinigung zur Förderung des Internationalen Arbeiterschutzes, vol 38. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25775-3_1

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