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Was ist von der Gewinnbeteiligung zu halten?

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Gewinnbeteiligung
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Zusammenfassung

Auf Grund theoretischer Überlegungen und praktischer Erfahrungen über Gewinnbeteiligung wollen wir im folgenden versuchen, Hoffnungen und Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Gewinnbeteiligung zu klären. Bei Beantwortung der diesbezüglichen Fragen ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob man die Durchführung der Gewinnbeteiligung isoliert betrachtet, d. h. ohne Zusammenhang mit Maßnahmen einer umfassenden Wirtschaftspolitik, oder ob man ihre Auswirkungen untersucht unter Annahme, daß gleichzeitig eine systematische und planmäßige Wirb-Schaftspolitik durchgeführt wird. Die Probleme der Gewinnbeteiligung und der Wirtschaftsgestaltung sind aufs engste miteinander verbunden.

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Referenzen

  1. Im übrigen sei auch auf die Ausführungen in Abschnitt IV verwiesen.

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  2. H. Bayer, Econometric als Grundlage moderner Wirtschaftsgestaltung, Arbeit und Wirtschaft, Nov. 1951.

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  3. H. Bayer, Wirtschaftliche Koordinationspolitik und Weltwirtschaft, Economia Internazionale, Genova 1951.

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  4. Perroux hat einmal treffend auf den Widerspruch zwischen echtem Freiheitsbegriff und Liberalismus hingewiesen (Liberté et Libéralisme, in Controle Economique, Févr. 1946): La Liberté du libéralisme est fausse et malfaisante; elle s’appuie sur de pseudodémonstrations et notamment assimile gratuitement l’équilibre à un idéal, à une norme qui doit guider Faction; elle procède d’une conception philosophique inacceptable. La Liberté se définit toujours dans un plan antiindividualiste; il n’y a pas de liberté sans pouvoir et sans contrainte; et le tout de la liberté est l’adhesion vivante à un ordre. (Der Freiheitsbegriff des Liberalismus ist falsch und schädlich. Er stützt sich auf Pseudobeweise und setzt bekanntlich vergeblich das wirtschaftliche Gleichgewicht einem Ideal und einer Norm gleich, die unser Handeln bestimmen soll. Der Freiheitsbegriff des Liberalismus geht von einer unhaltbaren philosophischen Annahme aus. Der positive Begriff der Freiheit bestimmt sich allezeit auf einer antiindividualistischen Ebene. Es gibt keine Freiheit ohne Befugnis und ohne Schranken. Das Um und Auf der Freiheit ist das lebendige Bekenntnis zu einer Ordnung.)

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  5. H. Bayer, Gemeinwirtschaft und Wirtschaftsfreiheit, „Neue Technik und Wirtschaft“, Februar 1952.

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  6. Vgl. H. Bayer, Die Einheit der Gemeinwirtschaft, Österreichische Gemeindezeitung, 15. März 1952; Annalen der Gemeinwirtschaft 1952, Heft 1.

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  7. Vgl. u. a. J. Akerman, L’analyse structurelle des variations économiques (Bulletin de l’Institut des recherches Economiques et Sociales, Dez. 1948).

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  8. Produktivität ist hier im engen technischen Sinne verstanden, Produktivitätssteigerung bedeutet in diesem Zusammenhang bloß Mehrleistung pro Mann und Stunde.

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  9. In Ausnahmefällen mag es sein, daß zwar in der Branche, in der die technische Produktivitätssteigerung erfolgt, keine Produktionssteigerung eintritt, wohl aber infolge der Preissenkung in anderen Branchen.

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  10. Sie (die Gewerkschaft) erkennt ferner das Prinzip, mehr zu produzieren mit demselben Aufwand an menschlicher Arbeitskraft als ein gesundes, ökonomisches und soziales Ziel an. Dementsprechend sollen alle Arbeitnehmer, die durch diese Vereinbarung erfaßt sind, eine Lohnerhöhung um 4 cents pro Stunde bekommen, und zwar erstmals am 29. Mai 1950, eine zusätzliche Steigerung um 4 cents pro Stunde jährlich am 29. Mai 1951, 1952, 1953 und 1954. Diese Steigerungen werden hinzugerechnet zu dem Grundlohn der verschiedenen Kategorien.

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  11. Damit ist freilich noch nicht die volkswirtschaftliche Produktivitätssteigerung sichergestellt.

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  12. So z. B., wenn er darauf hinweist: „Nur wenn versucht wird, die allgemeine, von zufälligen Geschäftsgewinnen abhängige Gewinnbeteiligung zurückzuführen auf eine innerbetriebliche Leistungsbeteiligung jeder einzelnen Arbeitsgruppe, kann ein zusätzlicher Anreiz zu gesteigerter Leistung erwartet werden“ (S. 23). Auch bei Zusammenfassung der Ergebnisse arbeitet Spiegelhalter wieder den Unterschied zwischen Gewinnbeteiligung im engeren Sinne und Leistungsbeteiligung heraus, deren Vorteil darin bestehe, unabhängig von marktbedingten und zufälligen Gewinn- und Verlustschwankungen den Erfolg der Leistungen innerhalb des Betriebes zu entlohnen und damit eine echte wirtschaftliche Mitverantwortung des einzelnen und der Arbeitsgruppen zu fördern (S. 33, 63).

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  13. In diesem Zusammenhang wandelt sich auch der Sinn der Produktivität. Hier handelt es sich nicht mehr bloß um eine technische Verbesserung, auch nicht um bloße Rentabilität, die vom Gesichtspunkt des einzelnen Unternehmens aus feststellt, daß sich ein Ertragsüberschuß ergibt, sondern um Schaffung neuer Werte vom Gesichtspunkt des Economic Welfare.

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  14. Das ist, wie schon betont, keineswegs gleichbedeutend mit dem Versuch, die Zusammenschlußtendenzen in der Wirtschaft, die an sich vielfach im Interesse des Economic Welfare liegen, aufzuheben oder zurückzudrängen. Es handelt sich vielmehr darum, diese Tendenzen in dessen Dienst zu stellen.

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© 1952 Springer-Verlag Wien

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Bayer, H. (1952). Was ist von der Gewinnbeteiligung zu halten?. In: Gewinnbeteiligung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25711-1_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-25711-1_7

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