Zusammenfassung
Der Bezirksausschuß des II. Verwaltungsbezirkes des Großherzogtums Sachsen hat unter dem 29. Dezember 1908 beschlossen, der Gewerkschaft Rastenberg in Rastenberg i. Thüringen die nachgesuchte Genehmigung zur Errichtung einer Chlorkalium- und Sulfatfabrik auf ihrem im Stadtforst von Rastenberg belegenen Grundstück und zur Ableitung der Endlaugen dieser Fabrik in die Ilm und in die Lossa unter bestimmten Bedingungen zu erteilen und die erhobenen Einsprüche teils als verspätet, teils als sachlich unbegründet zurückzuweisen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Fränken, K., Keller, H., Spitta, O. (1913). Einleitung (Allgemeine Verhältnisse). In: Gutachten des Reichs-Gesundheitsrats über den Einfluß der Ableitung von Abwässern aus der Chlorkalium- und Sulfatfabrik der Gewerkschaft Rastenberg in Rastenberg i. Thüringen auf die Ilm, Lossa und Saale. Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25662-6_1
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