Zusammenfassung
Die elektrischen Leuchtmittel als Glühlampen, Brennstifte für Bogenlampen, Quarzlampen und ihnen ähnliche Lampen unterliegen einer Reichssteuer. Dieselbe ist abgestuft einerseits nach der Art der Leuchtmittel, als Kohlefaden- und Metallfaden-Glühlampen, Bogenlampen-Brennstifte aus Reinkohle und aus Kohle mit Leuchtzusätzen, andererseits nach dem elektrischen Verbrauch der Glühlampen und Quarzlampen. Im übrigen werden die Kohlestifte nach dem Gewicht und Glühlampen, sowie Quarzlampenbrenner nach Stückzahl versteuert. Die Steuer ist von den Fabrikanten der Beleuchtungsmittel zu entrichten. Dem Käufer der Beleuchtungsmittel wird die Steuer in der Regel neben den Einheitspreisen für Lampen und Kohlestifte gesondert in Rechnung gestellt.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Lux, G., Michalke, C. (1913). Lampen. In: v. Gaisberg, S.F. (eds) Herstellung und Instandhaltung Elektrischer Licht- und Kraftanlagen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25590-2_6
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