Zusammenfassung
Es wurde bereits öfters erwähnt, daß Nachrichtenanlagen auf Hochspannungsleitungen im Trägerfrequenzbereich zwischen 50 kHz und 300 kHz arbeiten (Abb. 32). Dieser Bereich liegt mit seinem unteren Teil noch unterhalb des Langwellenrundfunks, aber noch im Gebiet der Trägerfrequenzübertragungen über Postfreileitungen. Dies ist wohl auch mit ein Grund dafür, daß die Postverwaltungen mancher Länder, in denen der Aufbau der Trägerfrequenznachrichtenanlagen für Elektrizitätswerke langsam vor sich ging, deren Frequenzbereich lediglich auf 50 kHz bis 150 kHz festgelegt haben. Der obere Teil des Frequenzgebietes 50 kHz bis 300 kHz liegt bereits im Mittelwellengebiet des Rundfunks. Wegen der (wenn auch geringen) Abstrahlung der Trägerfrequenzenergie von den Hochspannungsleitungen (s. S. 152) hat es in fast allen Ländern nicht an Versuchen gefehlt, das Frequenzgebiet oberhalb 150 kHz für Elektrizitätswerke zu sperren. Mit der raschen Entwicklung des Verbundbetriebes sah man sich jedoch genötigt, auch den Frequenzbereich von 150 kHz bis 300 kHz in Anspruch zu nehmen. Die zahlreichen werks-eigenen Nachrichtenanlagen mit Trägerfrequenzen oberhalb von 150 kHz könnten ohne Gefährdung der Fernstromversorgung nur mit außerordentlichem Aufwand für andere, gleich zuverlässige Nachrichtenwege wieder außer Betrieb genommen werden. Die einzige technische Notwendigkeit hierfür, nämlich die Beseitigung der Störung einzelner Rundfunkempfänger in unmittelbarer Nähe der Hochspannungsleitungen, ist im Hinblick auf die im öffentlichen Interesse arbeitenden Elektrizitätswerke nicht zwingend, zumal durch die Verwendung selektiverer Rundfunkempfänger und durch einen entsprechenden Aufbau der Trägerfrequenznachrichtenanlagen die ohnehin geringe Gefahr der Störung des Rundfunkempfangs weiter herabgesetzt werden kann.
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Dreßler, G., Podszeck, HK. (1952). Der Frequenzbereich und seine Belegung. In: Hochfrequenz-Nachrichtentechnik für Elektrizitätswerke. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25580-3_7
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