Zusammenfassung
Der April zu Ende, und die Kurze Periode, in welcher arktische Expeditionen überhaupt tunlich sind, war herangekommen. Der Stand der Dinge an Bord war allerdings kein erwünschter, aber meine Gegenwart dafelbst war durch nichts geboten, und es war mir klar, daß nun ans Werk gegangen warden mußte. Die solange betriebenen Vorbereitungen für die neue Epedition war bald beendet. Ich befaß nun wieder sieben Hunde, die ich sehr gut miteinander eingefahren hatte. Ich überließ Ohlsen den Befehl auf der Brigg mit ausführlichen Verhaltungsregeln, zumal in betreff des Verkehrs mit den Eskimos. Man soll sie mit Güte behandeln, aber zugleich sorgsam überwachen, sie streng an unsere Schisffordnung binden und nicht ganz nach Belieben an Bord kommen lassen. Bestrafungen dürfen nur durch sie felbst oder in ihrer Gegenwart erteilt warden, und Feuerwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn es sich um Zurückschlagung eines Angriffs handelt. In solchem Notfalle aber ist schars zu feuern und nicht über die Köpfe weg. Der Zauber der Feuerwaffe, dem Wilden gegenüber, muß unfehlbar sein.
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Kane, E.K. (1913). Achtes Kapitel. In: Kane der Nordpolfahrer. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25518-6_9
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