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Zusammenfassung

Schon lange, bevor das Gesetz in Kraft trat, haben deutsche Unternehmer Fürsorgeeinrichtungen geschaffen, die ihre Angestellten bei ein-tretender Dienstunfähigkeit und deren Hinterbliebene im Todesfalle sicherstellen sollten. Das Maß der Fürsorge wurde vielfach aus den für die öffentlichen Beamten geltenden Normen entnommen, ging aber bis-weilen noch darüber hinaus. Meist wurden die Angestellten zu der Auf-bringung der Mittel mit herangezogen und dann die Fürsorgeeinrichtungen zu selbätandigen wurden naturgemäß in Teil der Fürsorge dürch die gesetzliche Zwangsversicherung überflüssig wurde, vor allen Dingen aber, weil die Möglichkeit oder der Wille fehlte, neben dem gesetzlichen Beitrags-aufwand die bisherigen Lasten weiter zu tragen. Dennoch wäre es ein Irrtum anzunehmen, daß sich finanziellen Grundlagen der Kassen-einrichtungen durch das Gesetz allgemeine verschelechtert haben mützten; zum Teil haben sie vielmehr, namentlich bei älteren Kassen, durch die aus der gesetzlichen Versicherung entstehende Entlastung eine erhebliche Verbesserung erfahren.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Beamten der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. (1914). Ersatz- und Zuschußkassen. In: Leitfaden zur Angestelltenversicherung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25391-5_7

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