Zusammenfassung
Servis ist die Geldvergütung, die
-
1.
an Selbstmieter nach dem Servistaris
-
a)
zur Selbstbeschassung von Stallung — Stallservis — und
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b)
zur Selbstbechassung von Geschäftszimmern — Geschäftszimmerserbis —
-
a)
-
2.
an Gemeinden für die nach dem Quartierleistungsgeseß gewährten Räume — Naturalquartierservis —
nach dem zu diesem Gesetze gehörigen Tarife gezahlt wird.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Magistrat. (1915). Servisvorschrift für das preußische Heer. Vom 9. März 1899. In: Militärwesen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25312-0_3
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