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Zusammenfassung

Durch die bekannten Maßnahmen unserer Gegner während des Krieges und noch mehr durch die wirtschaftlichen Bestimmungen des Friedensvertrages sind der deutschen pharmazeutischen Industrie außerordentliche Schwierigkeiten erwachsen. Sie wird ihrer nur dann Herr werden und ihren ehemaligen Platz auf dem Weltmarkt wieder erobern können, wenn sie ausschließlich allererste Qualitätsware liefert. Um das zu erreichen, müssen zielbewußte Maßnahmen ergriffen und eine Reihe von Mißständen ausgerottet werden, die in der Zeit vor dem Kriege wie üppiges Unkraut gewuchert waren und auch jetzt wieder neu aufzuschießen beginnen. Diese Mißstände mit aller Deutlichkeit bloßzustellen und einige Vorschläge zu ihrer Beseitigung zu machen, ist der Zweck der nachstehenden Darlegungen.

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Literatur

  1. Vgl. Heubner, Ther. Monatsh. 1910, 24, S. 196 u. 281.

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  2. Ich gebe an dieser Stelle nur die Anfangsbuchstaben der Namen wieder, die im Original ausgeschrieben sind.

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  3. Auf dem allgemeinen deutschen Krankenkassentag in Berlin am 2. Dezember 1920 soll der Geschäftsführer des deutschen Ortskrankenkassenverbandes Lehmann (Dresden) neben anderen herabsetzenden Bemerkungen gesagt haben, die Kassenvertreter hätten die Überzeugung gewonnen, daß es unmöglich sei, mit der Ärzteschaft Verträge auf Treu und Glauben zu schließen (Frankfurter Zeitung, erstes Morgenblatt vom 3. Dez. 1920, Nr. 895).

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  4. Das Gesetz wurde Anfang Dezember 1920 vom englischen Unterhaus in zweiter Lesung angenommen. Der englische Verbraucher, d. i. in Hauptsache die Textilindustrie, verlangt lebhaft nach den deutschen Farben, besonders den sogenannten echten Typen, die unerreicht dastehen. Das Originelle ist nun, daß trotz aller Yerbote und Einfuhrerschwerungen deutsche Farbstoffe nach England kommen und zwar in großen Mengen, weil auf Grund des Yersailler Vertrags die deutschen Fabriken zu bestimmten Lieferungen an die alliierten Kegierungen verpflichtet sind. Bis zum 30. Nov. 1920 waren insgesamt fast 10 Millionen Kilogramm Farbstoffe und etwa 37000 Kilo pharmazeutische Produkte abgeliefert.

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  5. Auch das wird neuerdings von einem bekannten Pharmakologen schon gehandhabt.

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  6. Anmerkung bei der Korrektur : Ein sehr erfreulicher Anfang hierzu wurde soeben gemacht durch den Beschluß der Autorenkommission der Deutschen Medizinischen Fachpresse, künftig nur noch Anzeigen von solchen Heilmitteln aufzunehmen, deren Bestandteile in der Anzeige selbst angegeben sind. (Ärztl. Yereinsbl. Nr. 1228 vom 23. IL 1921).

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  7. Genaueres über die Geheimmittelgesetzgebung siehe in einem Artikel von Solbrig, Deutsche Med. Wochenschr. 1921, Nr. 3, S. 78.

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  8. Therap. Monatshefte 26, 1912. S. 187, 547, 817; 27, 1913. S.334, 335, 683; 28, 1914, S. 79, 306, 386. — Vgl. auch Referat über Clément 1913, S. 754, ferner Rathenau, 1912, S. 177; Wickbt, ebenda S. 724.

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  9. Vgl. Therap. Monatshefte 27, 1913. S. 334.

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  10. Bei der Fleischbeschau werden dreieckige, viereckige, kreisrunde usw. Stempel benutzt zur Kennzeichnung der verschiedenen Grade von Tauglichkeit bezw. Untauglichkeit.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Reiß, E. (1921). Mißstände im Arzneimittelwesen und Vorschläge zu ihrer Bekämpfung. In: Mißstände im Arzneimittelwesen und Vorschläge zu ihrer Bekämpfung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25308-3_1

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