Zusammenfassung
Die Erdungsvorschriften bezwecken die in § 3 und 4 der Errichtungsvorschriften enthaltenen allgemeinen Vorschriften über die Schutzerdung (im Gegensatz zu Betriebserdungen) in Anlagen mit mehr als 250 Volt Spannung gegen Erde für alle gewöhnlich vorkommenden Fälle zu ergänzen und Normen für die Ausführung zu schaffen*).
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Anch in solchen Niederspannungsräumen, in denen besondere Gefahr besteht, wird empfohlen, nach gleichen Grundsätzen zu verfahren. Derartige Gefahren bestehen in feuchten und durchtränkten Eäumen, sowie in jenen Bäumen, in denen die an und für sich mit Erde in leitender Verbindung stehenden Metallteile» z. B. eiserne Konstruktionsteile der Gebäude, Maschinen und Geräte aus Metall, Bohrleitungen für Wasser, Gas usw., eiserne Beläge der Fußböden u. dgl. mehr, in der Nähe der elektrischen Einrichtungen erreichbar sind. Beim gleichzeitigen Berühren der fehlerhaften nicht geerdeten elektrischen Apparate und der vorgenannten geerdeten Metallteile sind unter Umständen, namentlich bei Vorhandensein von Feuchtigkeit an Kleidung, Händen und Füßen, die Bedingungen für einen gefahrbringenden Stromübertritt gegeben.
Die beigefügten Zahlen mit Klammern verweisen auf den entsprechenden Absatz der an die Leitsätze angeschlossenen Erläuterungen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Dettmar, G. (1913). Leitsätze für Schutzerdungen. In: Dettmar, G. (eds) Normalien, Vorschriften und Leitsätze des Verbandes Deutscher Elektrotechniker eingetragener Verein. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25251-2_8
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