Zusammenfassung
Die im Strafverfahren zu leistenden Aufgaben setzen die Tätigkeit einer die Beweise erhebenden und sie verarbeitenden Person voraus. Diese wird nicht nur im Rahmen dessen, was ihr zugetragen wurde durch Wahrnehmung und Schlußfolgerung tätig, sondern greift auch höchst aktiv in den Gang des Verfahrens ein, etwa durch Vornahme eines Augenscheines, durch Vorladung und Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten, durch die Festnahme des Verdächtigen und durch eine Vielzahl anderer Verfügungen. Aus dieser aktiven Tätigkeit gewinnen wir den Begriff der Prozeßleitung und der den Prozeß leitenden Person.
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© 1950 Springer-Verlag Wien
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Graßberger, R. (1950). Charakteristik der Beteiligten des Strafverfahrens und ihrer Tätigkeit. In: Psychologie des Strafverfahrens. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25117-1_3
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