Zusammenfassung
Solange es Aerzte und Heilpersonen gibt, verlangt man von ihnen, daß sie Krankheiten heilen. Diesem seit den Anfängen der Kultur sich geltend machenden Bedürfnis verdankt die gesamte Heilkunde ihre Entstehung und ihren Bestand durch die Jahrtausende, in denen ihre Wirksamkeit mangels der elementaren Kenntnis vom Bau und Leben des menschlichen Körpers gering war und vorwiegend in der durch die zahlreichen Naturheilungen gewährten Selbsttäuschung bestand, diesem keine geschichtlichen und geographischen Grenzen kennenden Standesübel aller Heil beflissenen. Von einer wirklich heilenden Tätigkeit der Aerzte in einem sozial bedeutungsvollen Umfange kann erst seit Beginn oder gar Mitte des neunzehnten Jahrhunderts gesprochen werden. Unsere Wanderung durch die einzelnen Sondergebiete zeigte uns zudem, daß selbst gegenwärtig der im eigentlichen Sinne heilenden Betätigung des Arztes recht enge Grenzen gezogen sind. Und zwar sind es gerade die zahlenmäßig und zugleich sozial ausschlaggebenden Erkrankungen der inneren Organe und des nervösen Apparates, von denen das gesagt werden muß.
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Literatur
1) U. Deganello, Sull’ assistenza ospitaliera in Italia e in alcuni altri stati. Bologna 1906.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Grotjahn, A. (1915). Der soziale Wert der ärztlichen Betätigung und die soziale Medizin. In: Soziale Pathologie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25042-6_21
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