Zusammenfassung
Ausgehend von der zu Ende des vorigen Jahrhunderts neu entdeckten Stadtbaukunst und von Forderungen der Wohnungshygiene hat die Fachwelt erst durch Einbeziehung der Flächenwidmung, der Geländeaufschließung und des städtischen Tiefbaues, der Nutzbauten, Verkehrsvorsorgen und der allgemeinen Baugestaltung im Laufe von Jahrzehnten die heute festgefügte Disziplin vom Städtebau geschaffen. Bis dahin hat all das, was heute in den Stadtverwaltungen nach städtebaulichen Gesichtspunkten betrachtet und gelenkt wird, in wenigen kärglichen Bestimmungen der Bauordnungen seine — meist schematische — Regelung erfahren. Die Einteilung des Stadtgebietes nach Bauklassen, die Regulierung der Straßen und Festsetzung ihrer Breiten, allem voran die Obsorge um die möglichst gerade Fluchtlinie, weiters auf die einzelne Baustelle zugemessene Vorschriften (Bautenabstände, hinreichender Lichteinfall für Wohnräume und dergleichen Sondervorsorgen mehr) bildeten die gesetzlichen Bestimmungen, die in ihrer räumlichen Auswirkung zugleich die Stadt selbst gestaltet (oder verunstaltet) haben.
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Brunner, K.H. (1955). Städtebau und Verkehr. In: Städtebau und Schnellverkehr. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25021-1_2
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