Zusammenfassung
Die Wiener Stadtbahn wurde auf Grund des Gesetzes von 1892 geschaffen. Danach waren an ihren Anlagekosten der Staat, das Land Niederösterreich und die Gemeinde Wien mit 85: 5: 10% beteiligt. Man wußte damals, daß die Verwirklichung einer solchen großen Aufgabe nicht Sache der Stadt Wien allein sein kann. Handelte es sich doch um die Reichshauptstadt, den Sitz der Regierung und aller Zentralstellen, um die Welt- und Fremdenverkehrsstadt, die im Ablauf des kulturellen und Wirtschaftslebens von den Bewohnern aller Teile des Staates ständig besucht und deren Einrichtungen, die Ministerien, Behörden, Banken und sonstige Institute, soziale, Handels- und Produktionsorganisationen von ihnen damals wie heute und in aller Zukunft — zumeist bei beschränkter Zeit, in Eile — benötigt werden.
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Brunner, K.H. (1955). Die Stadtbahn und ihr Ausbau. In: Städtebau und Schnellverkehr. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25021-1_15
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