Zusammenfassung
Die heterosexuellen Organismen weisen außer den Reproduktionsapparaten sekundäre Geschlechtsmerkmale, d.h. den verschiedenen Geschlechtern eigene Merkmale auf, die mit dem Fortpflanzungsgeschäft nicht in unmittelbarem Zusammenhange stehen. Vom Standpunkt der Lebensauslese müssen diese Charaktere: auffällige Farben und Formen, Gerüche und Geräusche, bisweüen wenig vorteilhaft erscheinen. Diesen Gegensatz zu der Existenzfähigkeit des Einzelindividuums hat Darwin durch seine Theorie der geschlechtlichen Auslese überwinden wollen, von der Plate1) mit vollem Recht sagt, daß sich ihre Blößen ebenso leicht nachweisen lassen, wie es schwer ist, eine bessere Erklärung zu geben.
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Referenzen
AZ Plate, Das Selektionsprinzip. Jena 1905, 200.
AZ Ammon, Die natürliche Auslese beim Menschen. Jena 1893, 101.
AZ Goring, The English Convict. London 1913, 348.
Es heirateten im Jahre 1911 Deutsch. Stat. Jahrb. 1913, 25. Von den Frauen, die einen Mann von 55 Jahren und darüber heirateten, waren alle 2 17–18 Jahre, 2 18–19, 11 19–20, 14 20–21, 18 21–22, 34 22–23, 33 23–24, 35 24–25. Es entschlossen sich also 119 Mädchen unter 25 Jahren, Männer von 55 und darüber zu heiraten.
Genau betrachtet ist zwar nicht die Geldstrafe, aber die wirtschaftliche Schädigung durch eine höhere Geldstrafe ebenso vererblich wie ein Vermögenszuwachs durch ehrliche Arbeit.
Die Rechte aller Kulturvölker gestatten nicht die Hinrichtung einer schwangeren Frau und bringen dadurch das berechtigte Interesse des Staates an jedem Stückchen Leben zum Ausdruck. Die Hinrichtung einer Schwangeren war schon im alten Ägypten, in Athen und in Rom verboten. Rationell ist die Vorschrift gewiß nicht. Man kann weder dem Kind zu dem Dasein, das es erwartet, noch dem Staat zu dem Zuwachs Glück wünschen. Sicherlich kann außerdem die fötale Entwicklung durch die Todeserwartung der Mutter auf nervössekretorischem Wege schwere Störungen erfahren.
Goring 289–337.
Innerhalb der Zuchthausbevölkerung ist nach Goring die Fruchtbarkeit sehr verschieden, ganz wie in der freien Bevölkerung und ihren einzelnen sozialen Schichten. Goring 335.
Plate, Selektionsprinzip 42.
Gruber-Rüdin 119.
Leider liegen über einen so interessanten Punkt wie die Masturbation bei Gefangenen keine größeren Untersuchungen vor. Obgleich dieses Surrogat des Geschlechtsaktes auf den ersten Blick eine bedeutende Rolle spielen sollte, scheint dies nicht zuzutreffen, eher arbeitet die Phantasie mit sexualen Vorstellungen. (Brauthalluzinose usw.) So exzessive Masturbation, daß sie zur Kenntnis des Aufsichtspersonals und des Anstaltsarztes gelangt, scheinen nur bei geistigen Störungen vorzukommen. So berichtet Lumpp (Bl. für Gefängniskunde 1913, 121) über einen seltsamen Selbstmordversuch durch übermäßige Onanie und es ist bemerkenswert, daß Lacassagne in seinem Aufsatz über die Kriminalität der Tiere (Revue scientifique 1883) eines Bären Erwähnung tut, der wegen übermäßiger Onanie einzugehen drohte und kastriert werden mußte. Die englische Irrenstatistik gibt Masturbation bei Männern in 224 Fällen, bei Frauen in 32 Fällen als ätiologischen Faktor der Geisteskrankheit (1907–1911) an, also bei den Männern die hohe Zahl von 2,2 Proz. aller Internierungen während der genannten 5 Jahre. Jedenfalls würden genaue Untersuchungen über die sexuellen Funktionen von „Strafgefangenen nach Ablauf eines längeren Zeitraumes von höchstem Wert sein.
Schweiz. Krim.-Stat. 1900, 23.
Sachs. Stat. Jahrb. 1912, 65.
Österr. Krim.-Stat. 1912, CXXXIII.
Ein reichliches und wertvolles Material aus amerikanischen Straferziehungsanstalten gibt Arthur Macdonald in Juvenile Crime and Reformation, Washington 1908. Andere Störungen des Familienlebens wie Scheidung, Trennung, Eheverlassen-heit der Mutter oder vollständiges Verschwinden beider Eltern führen nicht nur durch mangelhafte Erziehung, sondern, wie ich glaube, hauptsächlich durch die Vererbung der psychischen Defekte, die aus dem Verhalten eines Elternteils oder beider sprechen, zur Kriminalität.
Minderwertige Anlage (Stellungswechsel) und Trauma.
Ital. Gef.-Stat. 1913, 98/99.
Franz. Gef.-Stat. 1910, 50/51.
Belg. Krim.-Stat. 1912, 376.
Österr. Gef.-Stat. 1907–1911, S. 12.
Goring erklärt diesen Umstand bei den Betrügern, dahin, daß gerade die Anforderungen der Ehe sie zu kriminellen Handlungen drängen, bei den Gewaltverbrechen mit den Mißhandlungen, die gerade an der Frau begangen werden und deshalb ins Zuchthaus führen. Ich möchte diese Erklärungen nicht ganz für ausreichend halten.
Deutsch. Stat. Jahrb. 1913, 32.
1911 war ein Jahr mit einer längeren Hitzeperiode und hoher Mortalität.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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von Hentig, H. (1914). Die strafrechtliche Auslesestreuung. Ehegatte und Kinder. In: Strafrecht und Auslese. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25010-5_6
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