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Biosoziale Auslese

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Strafrecht und Auslese
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Zusammenfassung

Mit dem Ausdruck biosoziale Auslese soll folgendes gesagt sein: Dem sozialen Ausleseprozeß, den die Gesellschaft vornimmt, geht eine biologische Schädigung voraus, und zwar verändert diese biologische Schädigung das körperliche Substrat rechtlichen Fühlens und Handelns in deutlicher Weise derart, daß gewisse Reize der gesellschaftlichen Außenwelt mit kriminellen Äußerungen beantwortet werden.

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Referenzen

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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von Hentig, H. (1914). Biosoziale Auslese. In: Strafrecht und Auslese. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-25010-5_4

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