Zusammenfassung
Der Tarifvertrag bezweckt die Regelung der Löhne und der anderen Arbeitsbedingungen.1) Er bringt Rube und Stetigkeit für die Vertragsdauer in die gegenseitige Abhängigkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und versucht, die widerstrebenden Interessen dieser beiden Parteien zu vereinigen. An Stelle des Kampfes wird ein vertraglicher Ausgleich für eine Reihe von Jahren vereinbart.
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Köppe, Der Arbeitstarifvertrag als Gesetzgebungsproblem, S. 18 u. 19. — Philipp Lotmar, Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des deutschen Reiches.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Weißhuhn, E. (1913). Aufgabe der Tarifverträge. In: Tarifverträge und gerechte Entlöhnung im Maschinenbau. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-24979-6_1
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