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Zusammenfassung

Je genauer die Ärzte die verschwimmende Grenze zwischen Simulation und Hysterie studierten, je mehr Material sich ansammelte, um so entschiedener wurde die Überzeugung, daß den hysterischen, den nervösen „Rentenerkrankungen“ eine weit größere Bedeutung zukomme als der Simulation. Und man bezweifelt heute nicht mehr, daß in der Verbreitung der hysterischen, neurasthenischen und hypochondrischen Erscheinungen eine Gefahr liegt.

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Literatur

  1. Das Reichsversicherungsamt hat entschieden, daß alle diejenigen Teile des Gutachtens, „auf welche das erkennende Gericht bei der Entscheidung Gewicht legt, und welche bei Absetzung der Urteilsgründe verwertet werden müssen“, auch den Parteien mitzuteilen sind. Dagegen kann die Mitteilung von Abschnitten unterbleiben, die „einen für den Verletzten beunruhigenden Inhalt haben, sachlich aber entbehrlich sind”. — Es besteht unter den Arzten kaum eine Meinungsverschiedenheit darüber, daß die Mitteilung der Gutachten an nervöse Kranke unterbleiben soll. Soweit das aber nicht möglich ist, verlangen die Ärzte, daß die Gutachten-Auszüge, die der Kranke erhält, nicht von Juristen, sondern von Arzten hergestellt werden.

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  2. StrümpelL

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  3. Roche: Notwendige Reformen der Unfallversicherungsgesetze, S. 16.

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  4. Hoche: Geisteskrankheit und Kultur, S.25 fg.

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  5. Die „ongevallenwetneurose“ wird unterschieden von der „ongevals-neurose” zum Beispiel in der Nederlandsch Tijdschrift voor Geneeskunde 1910, 20. August.

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  6. Sachs a. a. O. S. 42.

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  7. Man lese die Reichstagsverhandlungen zum Etat des Reichsversioherungsamtes, insbesondere die Verhandlung vom 21. März 1912.

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  8. Ober die Kostenlosigkeit der Rechtsmittel, siehe unten Kapitel 5.

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  9. Siehe z. B. in den zitierten Schriften von Sänger (S. 51), Jacoby (S. 381), Laquer (S. 8), Kühne (S. 400), um nur einige zu erwähnen.

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  10. Jacoby a. a. O. S. 381.

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  11. Hellpach: Rentenhysterie, 5.276.

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  12. Sachs: Die Unfallneurose, S. 41.

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  13. Arztl. Sachverst.-Ztg. 1904, S. 257 ff.

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  16. Schultze und Stursberg: „Erfahrungen über Neurosen nach Unfällen“. B. 4.

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  17. über die Unsicherheit, die gerade auf dem Gebiet der Unfallneurose herrscht, siehe S. 72 fg.

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  18. Biß schreibt z. B. 1904: „Die Privatbahn-Berufsgenossenschaft teilt mir mit, daß sich unter 21783 Unfällen, welche in den Jahren 1889 bis 1903 angemeldet wurden, ca. 1600 Entschädigungsberechtigte, und unter diesen 7 Fälle gefunden hätten, bei denen relativ unbedeutende Verletzungen, die insbesondere ohne schwerere Erschütterung des Körpers verliefen, auch jetzt noch bestehende nervöse Störungen hervorgerufen hätten, die ärztlicherseits als funktionell gedeutet wären.“ — Im Jahre 1910 schrieb Biß „D ie Sektion 3 der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie konnte mir aus der Zahl von 19 800 während der Jahre 1889 bis 1910 angemeldeten, und 2670 entschädigten Unfällen 12 hierher gehörige Fälle zur Verfügung stellen.” Daß Biß hier die Durchsicht den Beamten der Berufsgenossenschaft überließ, glaube ich aus den zitierten Sätzen auch deshalb schließen zu müssen, weil er in einem anderen Falle ausdrücklich erwähnt, er habe in Sektion 4 • der nordwestlichen Eisen-und Stahl-Berufsgenossenschaft „mit freundlicher Unterstützung des Herrn Geschäftsführers“… „selbst alle diejenigen Akten durchgesehen, die nach der im Kontrollbuch eingetragenen Diagnose hier in Frage zu kommen scheinen”. Nur in einem Falle (Sektion 4 der Lagerei-Berufsgenossenschaft) hat Biß, wie er besonders hervorhebt, „die gesamten noch nicht abgeschlossenen Akten — ca. 2700 Stück — persönlich durchgesehen“.

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  19. Jacoby a. a. O. S. 366.

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  20. Die Heilbarkeit nervöser Unfallfolgen. Halle 1912. S. 13.

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  21. Jacoby 1. c. S. 367.

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  22. Siehe oben die Kritik Laquers.

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  23. Im Zusammenhang hiermit dürften folgende Bemerkungen von Ernst Schultze interessieren, weil sie zeigt, wie weit manche in dem Bemühen gehen, zu „exakten“ Ergebnissen zu kommen („Der Kampf um die Rente und der Selbstmord in der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes”, Halle 1910, S. 29 f.): „Wie man dann aber angeben will, wie weit die durch die Neurose herbeigeführte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit auf den Unfall zurückzuführen ist, wie weit daran der Kampf uni die Rente schuld ist, ist mir nicht recht erfindlich… Meine Skepsis ist auch nicht gewichen, nachdem ich in einzelnen Gutachten diesen Einfluß in ganz bestimmten Zahlen abgeschätzt sah. Man soll doch nicht vergessen, daß die Abschätzung des Grades der Erwerbsfähigkeit in vielen Fällen traumatisoher Neurosen mehr oder weniger Gefühlssache ist.“

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  24. Laquer L c. S. 111.

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  25. Ernst Schultze L c. S. 42.

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  26. Der Präsident des Reichsversicherungsamtes Kaufmann begeht in seinem Vortrage. „Licht und Schatten bei der deutschen Arbeiterversicherung“, 1912, S. 14 den Fehler, dies nicht zu berücksichtigen und kommt so zu irrigen Ergebnissen.

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  27. Über die Erfahrungen des Chirurgen vgl. oben S. 56 ff.

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  28. Perutz, L c. Zeitschrift für Soziale Medizin usw. IV. Band, I. Heft, S. 104.

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  29. Sohallmayer: Was ist von unserem sozialen Versicherungswesen far die Erbqualitäten der Bevölkerung zu erwarten? Zeitschrift für soziale Medizin usw. III. Band, I. Heft, S. 60.

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  30. Dr. F. Ritter-Oldenburg: Nachteile der sozialen Gesetze. Die Grenzboten, 69. Jahrgang, Nr. 52.

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  32. Laquer: Die Heilbarkeit nervöser Unfallfolgen, S. 99.

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  33. Ernst Schultze: Kampf um die Rente, 8.36.

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  34. Vergleiche hierzu Kühne: Ober die in der Versicherungsgesetzgebung wirksamen ungünstigen seelischen Einflüsse. Monatsschrift für Unfallheilkunde usw., 1910, S. 391ff. — Rigler u. a. in einer von der Zeitschrift für Versieherungsmedizin veranstalteten Umfrage, 1909, S. 177 ff. — Hoc he: Notwendige Reformen der Unfallversicherungsgesetzgebung, 1907. — Verhandlungen auf der Wanderversammlung südwestdeutscher Neurologen, 1907. — Besonders auch 8 ach s: Unfallneurose, 1909.

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  35. Weygandt teilte auf der Wanderversammlung der südwestdeutschen Neurologen und Irrenärzte (1907) mit, daß manche sich sogar Visitenkarten mit dem Zusatz „Rentenempfänger“ drucken lassen.

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  36. Sachs a. a. O. 8.42.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Bernhard, L. (1913). Die Rentensucht und ihre Verbreitung. In: Unerwünschte Folgen der deutschen Sozialpolitik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-24814-0_8

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